Deutsche Umwelthilfe zum Balkonkraftwerke-Gesetz: Grenzt an Arbeitsverweigerung

Deutsche Umwelthilfe zum Balkonkraftwerke-Gesetz: Grenzt an Arbeitsverweigerung

Deutsche Umwelthilfe zum Balkonkraftwerke-Gesetz: Grenzt an Arbeitsverweigerung

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert das Gesetz zur „Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten“, das voraussichtlich morgen beschlossen wird, als ambitionslos. Es brauche dringend Nachbesserungen, um den Boom bei Balkonkraftwerken und Photovoltaik aufrechtzuerhalten.

DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz:

Dieses Balkonkraftwerke-Gesetz von FDP-Justizminister Buschmann grenzt an Arbeitsverweigerung. Seit mehr als einem Jahr wird im parlamentarischen Verfahren an der vereinfachten Nutzung von Balkonkraftwerken im Miet- und Wohneigentumsrecht gefeilt – doch unsere Hinweise auf Versäumnisse werden ignoriert. Erstens wird weiter kein klarer Kriterienkatalog für die Anbringung von Balkonkraftwerken definiert. Absurde Gründe wie die Ästhetik können somit weiter als Verhinderungsstrategie gegenüber dem persönlichen Energiewende-Projekt herhalten. Zweitens schafft das Gesetz keine umfassendere Auslegung auch auf Photovoltaik-Anlagen und Speicher. Wir fordern, dass diese Fehler in einem noch in dieser Legislaturperiode zu schnürendem ‚Solarpaket II‘ behoben werden. Hier müssen dann dringend auch Vereinfachungen für Balkonkraftwerke im Kleingarten sowie für ein weitergehendes Energy Sharing mitberücksichtigt werden.“

Pressemeldung von  DUH

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