Was bedeuten Schufa-Einträge und worauf sollte man achten?
Unabhängig davon, ob es darum geht, eine neue Wohnung anzumieten oder einen Kredit für den Kauf eines neuen Autos aufzunehmen – in der Regel muss dem Vermieter beziehungsweise der Bank dann eine Schufa-Auskunft vorgelegt werden.
Dennoch wissen viele Verbraucher in Deutschland gar nicht, was eigentlich hinter der Schufa-Auskunft steckt und wann ein Eintrag in die Schufa vorgenommen wird. Aus diesem Grund liefert der folgende Artikel die wichtigsten Informationen rund um das Thema Schufa-Eintrag. Lars Koch berichtet auf KreditFinanzcheck darüber hinaus unter anderem, welche Möglichkeiten bestehen, einen Kredit auch ohne Schufa-Auskunft aufnehmen zu können.
Schufa-Eintrag – Das steckt dahinter
Bei der Schufa handelt es sich um die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung. Diese liefert bei Bedarf Auskunft darüber, wie es um die Bonität einer Person bestellt ist. Die jeweilige Kreditwürdigkeit wird dabei mithilfe eines Scores bewertet. Desto niedriger sich der Schufa-Score gestaltet, je geringer wird die Zahlungsfähigkeit des Verbrauchers eingeschätzt. Ein niedriger Score bei der Schufa kann somit durchaus zur Folge haben, dass ein Mietvertrag oder ein Kredit nicht bewilligt wird.
Positive Einträge in die Schufa erfolgen grundsätzlich, wenn bargeldlose Kreditaktivitäten vorgenommen werden. Im Gegensatz dazu wird durch negative Einträge in der Schufa angezeigt, dass es in der Vergangenheit zu einem unzuverlässigen Handeln im Bereich des Zahlungsverkehrs gekommen ist. Dieses Handeln kann zum Beispiel in einer Verschuldung oder dem Ignorieren von Mahnungen bestehen.
Negative Schufa-Einträge – So kommen sie zustande
Der Schufa-Score besteht aus einem Prozentwert, welcher auf dem Gesamteindruck der Kreditaktivitäten eines Verbrauchers beruht. Er berücksichtigt die Art und die Anzahl der Kreditaktivitäten, die persönliche Erfahrung mit Kreditgeschäften und Zahlungsausfälle. Somit kann der Schufa-Score als Prognose für das Verhalten bei zukünftigen Zahlungsaktivitäten gewertet werden. Als erstrebenswert gilt ein Schufa-Score, welcher über 95 Prozent liegt.
Zu negativen Einträge in der Schufa kommt es, wenn Mahnbescheide unbeantwortet bleiben, Rechnungen nicht bezahlt oder Kredite nicht vereinbarungsgemäß getilgt werden. Die Löschfrist der Schufa für derartige Einträge beträgt drei Jahre. Nachdem die Einträge gelöscht wurden, erfolgt eine neue Überprüfung – zu diesem Zeitpunkt sollten sämtliche offene Rechnungen ordnungsgemäß bezahlt sein, da es ansonsten erneut zu entsprechenden negativen Einträgen kommt.
Sollten die negativen Einträge jedoch unbegründet vorgenommen wurden sein, kann ein Antrag auf Löschung gestellt werden. Dies ist jedoch nur möglich, wenn die Negativ-Einträge fehlerhaft sind, die offenen Schulden nach dem erfolgten Eintrag kurzfristig beglichen wurden oder kein gerichtliches Mahnverfahren gegen den Verbraucher vorliegt.
Wer bekommt Einsicht in die Schufa?
Es gibt einige Institutionen und Unternehmen, welche über die Kreditwürdigkeit von Verbrauchern Auskunft in Form einer Abfrage bei der Schufa erhalten können. Zu diesen zählen unter anderem beispielsweise Versandhandelsunternehmen, Versicherungen, Vermieter und Banken.
Vermieter nutzen die Schufa-Auskunft so etwa, um sich gegen Mietausfälle von unzuverlässigen Mietern schützen zu können. Schufa-Einträge müssen jedoch natürlich nicht grundsätzlich als negativ angesehen werden. Liegt eine positive Schufa-Auskunft vor, kann dies auch dazu führen, dass bei Krediten günstigere Konditionen möglich werden.
Ein Schufa-Eintrag kann grundsätzlich nur durch Vertragspartner der Schutzgemeinschaft veranlasst werden. Bei einem Großteil der Gläubiger von Inkassobüros handelt es sich jedoch nicht um solche, sodass Drohungen, einen negativen Schufa-Eintrag vornehmen zu lassen, in vielen Fällen nicht rechtskräftig sind. Aufforderungen von Vermietern, Unternehmen und Banken, die eine Schufa-Mitgliedschaft pflegen, sollte jedoch stets Folge geleistet werden.