Markenrecht: Das 1 x 1 des Wissens zum Schutz von Namen und Logos
In der heutigen Geschäftswelt sind Marken unverzichtbar, um Produkte und Dienstleistungen erfolgreich zu positionieren. Doch nicht jeder Name oder Logo hat automatisch Schutz. Rund 30% der angemeldeten Marken scheitern wegen formaler Fehler, wie eine Studie zeigt. Eine professionelle Markenrecherche vor der Markenanmeldung beim DPMA ist daher entscheidend.
Pro Jahr werden etwa 250.000 Marken angemeldet, die mit Ihrer Wunschmarke kollidieren könnten. Besonders in den gleichen Nizza-Klassen für Waren und Dienstleistungen ist das Risiko für Verwechslungen hoch. Eine umfassende Ähnlichkeitsrecherche kann solche Konflikte frühzeitig aufdecken. Experten unterstützen mit manueller Prüfung und Optimierung, um den bestmöglichen Markenschutz zu sichern.
Der folgende Abschnitt beleuchtet die Grundlagen des deutschen Markenrechts. Sie erfahren, worauf es bei einer erfolgreichen Markenanmeldung ankommt.
Was ist eine Marke und welche Funktionen erfüllt sie?
Eine Marke ist ein Schlüssel für Unternehmen und Verbraucher. Sie dient laut dem deutschen Markengesetz dazu, Waren und Dienstleistungen zu unterscheiden. Durch die Eintragung eines Markenzeichens erhalten Unternehmen das Recht, es zu nutzen und ihre Markenrechte zu verteidigen.
Definition einer Marke nach dem Markengesetz
Das Markengesetz definiert eine Marke als ein Zeichen, das Produkte oder Dienstleistungen von denen anderer unterscheidet. Diese Definition wurde 1995 eingeführt und ersetzte den Begriff „Warenzeichen“. Sie ermöglicht es, nicht nur Waren, sondern auch Dienstleistungen unter einem Zeichen zu vermarkten.
Herkunfts- und Unterscheidungsfunktion einer Marke
Die Hauptfunktionen einer Marke sind die Herkunfts- und die Unterscheidungsfunktion. Sie helfen Verbrauchern, Produkte einem Unternehmen zuzuordnen und sie von ähnlichen Angeboten zu unterscheiden. Dies schafft Vertrauen und Orientierung beim Kauf und unterstützt Markeninhaber im Wettbewerb.
Funktion | Bedeutung für Verbraucher | Bedeutung für Markeninhaber |
---|---|---|
Herkunftsfunktion | Zuordnung zu einem bestimmten Unternehmen | Aufbau von Markenidentität und Kundenbindung |
Unterscheidungsfunktion | Abgrenzung von Konkurrenzangeboten | Differenzierung im Wettbewerb |
Der Markenwert misst, wie sehr eine Marke den Absatz und die Unternehmungen fördert. Starke Marken haben einen hohen Bekanntheitsgrad und ein positives Image. Dies spiegelt sich in höherem Umsatz und Gewinn wider.
Marken sind das Gold des 21. Jahrhunderts. Eine starke Marke ist ein unschätzbarer Wert für jedes Unternehmen.
Welche Arten von Marken gibt es?
Das deutsche Markenrecht bietet verschiedene Schutzformen für Marken, um den Bedürfnissen von Unternehmen gerecht zu werden. Die Wahl der richtigen Markenform hängt von der Nutzung, der Marketingstrategie und dem Budget ab. Am häufigsten werden Wortmarken, Bildmarken und kombinierte Marken geschützt.
Wortmarken, Bildmarken und kombinierte Wort-/Bildmarken
Wortmarken bestehen nur aus Buchstaben, Zahlen oder Schriftzeichen. Sie sind ideal für Unternehmensnamen, Produktbezeichnungen oder Slogans. Beispiele sind NIVEA, Hugo Boss und BMW. Bildmarken sind rein grafische Darstellungen, wie der Mercedes-Stern oder die Audi-Ringe. Kombinierte Marken kombinieren Text und Grafik, was eine hohe Erkennbarkeit ermöglicht.
Besondere Markenformen: Hörmarken, dreidimensionale Marken und Farbmarken
Es gibt auch besondere Markenarten wie Hörmarken, dreidimensionale Marken und Farbmarken. Hörmarken sind akustische Signale, wie Jingles oder Soundlogos. Dreidimensionale Marken schützen die Form von Produkten, wie die Coca-Cola-Flasche. Farbmarken schützen bestimmte Farben oder Farbkombinationen, wie das Milka-Lila.
Markenform | Beschreibung | Beispiele |
---|---|---|
Wortmarke | Buchstaben, Zahlen, Schriftzeichen | NIVEA, Hugo Boss, BMW |
Bildmarke | Rein grafische Gestaltungen ohne Wortbestandteile | Mercedes-Stern, Audi-Ringe, Opel-Blitz |
Wort-Bild-Marke | Kombination aus Wort- und Bildbestandteilen | Viele Unternehmenslogos |
Hörmarke (Klangmarke) | Akustische Signale, Melodien, gesprochene Wörter | Jingles, Soundlogos |
Dreidimensionale Marke | Form oder Verpackung von Produkten | Coca-Cola-Flasche |
Farbmarke | Spezifische Farben oder Farbkombinationen | Milka-Lila, Telekom-Magenta |
Das deutsche Markenrecht kennt auch Positionsmarken, Mustermarken, Hologrammmarken und Bewegungsmarken. Geruchs- und Geschmacksmarken sind noch nicht schutzfähig. Die Grenzen zwischen den Markenarten sind fließend. Die Wahl der Markenform sollte sorgfältig getroffen werden, um den besten Schutz zu gewährleisten.
Warum ist Markenschutz wichtig für Unternehmen?
Markenschutz ist für Unternehmen von großer Bedeutung, um ihre Marken vor Nachahmung zu schützen und den durch Marketing aufgebauten Marktwert zu sichern. Eine eingetragene Marke entwickelt sich mit der Zeit zu einem wertvollen Vermögensgegenstand. Sie steigert den Unternehmenswert und bietet Wettbewerbsvorteile gegenüber Mitbewerbern.
Ohne ausreichenden Markenschutz besteht die Gefahr, dass andere Unternehmen als „Trittbrettfahrer“ von dem Erfolg der Marke profitieren. Dies schadet dem eigenen Unternehmen. Durch die Eintragung einer Marke erhält der Markeninhaber ein ausschließliches Nutzungsrecht. Er kann gegen Verletzungen vorgehen und diese unterbinden.
Marken sichern Unternehmen wichtige Wettbewerbsvorteile gegenüber No-Name-Produkten. Sie versprechen Kunden eine zuverlässige Herkunft und gleichbleibende Qualität der Waren oder Dienstleistungen.
Weitere Gründe, warum Markenschutz für Unternehmen essenziell ist:
- Marken erleichtern die Kommunikation zwischen Unternehmen und Kunden
- Sie symbolisieren Qualität und Image eines Produkts und tragen zur Wiedererkennung bei
- Markenschutz bietet klare Wettbewerbsvorteile gegenüber Konkurrenten
- Die Marke stellt ein wichtiges Marketinginstrument dar, da das Markenbewusstsein der Verbraucher stetig steigt
Vorteile des Markenschutzes | Risiken ohne Markenschutz |
---|---|
Schutz vor Nachahmung und Missbrauch | Trittbrettfahrer profitieren vom Markenerfolg |
Steigerung des Unternehmenswertes | Schaden für das eigene Unternehmen |
Ausschließliches Nutzungsrecht für den Markeninhaber | Keine rechtlichen Möglichkeiten gegen Verletzungen |
Wettbewerbsvorteile gegenüber Mitbewerbern | Verwässerung der Markenidentität |
Vorteile einer deutschen Markenanmeldung
Für Unternehmen, die hauptsächlich in Deutschland tätig sind, bietet eine nationale Markenanmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) viele Vorteile. Sie ermöglicht es, die Marke kostengünstig und effektiv zu schützen. Gleichzeitig minimiert sie das Risiko von Markenkollisionen.
Kostengünstiger als europäische oder internationale Marken
Im Vergleich zu einer Unionsmarke, die in allen 27 EU-Ländern Schutz bietet, ist eine deutsche Markenanmeldung viel günstiger. Die Kosten für die Anmeldung einer deutschen Marke beim DPMA betragen für bis zu drei Klassen 300 EUR. Bei einer elektronischen Anmeldung sind es 290 EUR. Jede weitere Klasse kostet 100 EUR extra. Unionsmarken haben hingegen deutlich höhere Kosten.
Markenart | Schutzbereich | Anmeldekosten |
---|---|---|
Deutsche Marke | Deutschland | 300 EUR (bis zu 3 Klassen) |
Unionsmarke | 27 EU-Länder | Höhere Anmeldekosten |
Die niedrigen Kosten machen es auch für Einzelunternehmer und kleine Unternehmen möglich, ihre Marke zu schützen. Sie können so von den Vorteilen eines starken Markenauftritts profitieren.
Geringeres Risiko von Markenkonflikten auf nationalem Level
Die nationale Markenanmeldung reduziert das Risiko von Markenkollisionen. Nur Zeichen, die in Deutschland relevant sind, gelten als relevant. Das verringert das Risiko von Konflikten mit älteren Markenrechten im Vergleich zu einer Unionsmarke. Bei einer Unionsmarke können ältere Rechte aus 27 Ländern als Hindernis auftreten.
„Eine aufwendige Markenrecherche kann nicht alle potenziellen Kollisionen ausschließen. Das Risiko ist jedoch bei einer nationalen Markenanmeldung deutlich geringer als bei einer Unionsmarke“ So ein Anwalt für Markenrecht aus Frankfurt im Gespräch.
Die deutsche Marke erleichtert auch den Aufbau einer starken Markenidentität in Deutschland. Unternehmen können sich auf die spezifischen Bedürfnisse und Präferenzen des deutschen Marktes konzentrieren. Sie können ihre Markenstrategie gezielt anpassen.
Fazit:Eine nationale Markenanmeldung in Deutschland bietet Unternehmen einen kostengünstigen und effektiven Schutz ihrer Marke. Sie reduziert das Risiko von Markenkollisionen und ermöglicht eine fokussierte Marktdurchdringung im Bundesgebiet.
Wer kann eine Marke anmelden und wo erfolgt die Anmeldung?
Marken können von verschiedenen Parteien angemeldet werden. Dazu gehören natürliche Personen, juristische Personen wie GmbHs und AGs sowie Personengesellschaften wie OHGs und KGs. Dies ermöglicht es einem breiten Spektrum von Unternehmen und Einzelpersonen, ihre Markenrechte zu schützen. Sie können somit von den Vorteilen einer eingetragenen Marke profitieren.
Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) in München ist für die Eintragung nationaler deutscher Marken zuständig. Es ist die zentrale Anlaufstelle für alle Markeneintragungen in Deutschland. Das Markenamt bietet Anmeldern umfassende Unterstützung bei der Durchführung des Anmeldeprozesses.
Anmelderkreis: Natürliche und juristische Personen sowie Personengesellschaften
Der Kreis der Anmelder umfasst sowohl natürliche als auch juristische Personen sowie Personengesellschaften. Zu den juristischen Personen zählen beispielsweise Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHs) und Aktiengesellschaften (AGs). Personengesellschaften wie offene Handelsgesellschaften (OHGs) und Kommanditgesellschaften (KGs) können ebenfalls Marken anmelden.
Bei der Einreichung der Anmeldeunterlagen beim DPMA ist ein sogenanntes Waren- und Dienstleistungsverzeichnis beizufügen. In diesem Verzeichnis muss der Anmelder genau angeben, für welche Produkte und Dienstleistungen die Marke genutzt werden soll. Die Klassenbezeichnungen richten sich nach der international gültigen Nizzaer Klassifikation, die insgesamt 45 verschiedene Klassen umfasst.
Anmelder | Beschreibung |
---|---|
Natürliche Personen | Einzelpersonen, die eine Marke für ihre geschäftlichen Aktivitäten anmelden möchten |
Juristische Personen | Unternehmen wie GmbHs und AGs, die eine Marke für ihre Produkte oder Dienstleistungen schützen möchten |
Personengesellschaften | Zusammenschlüsse wie OHGs und KGs, die eine gemeinsame Marke für ihre Geschäftstätigkeit eintragen lassen möchten |
Die sorgfältige Auswahl der relevanten Waren- und Dienstleistungsklassen ist von großer Bedeutung. Sie bestimmt den Schutzumfang der Marke. Ein Basisschutz umfasst zunächst drei Klassen, kann jedoch bei Bedarf auf weitere Klassen ausgedehnt werden. Die präzise Angabe der Waren und Dienstleistungen im Verzeichnis stellt sicher, dass die Marke den gewünschten Schutz erhält und keine Konflikte mit bestehenden Marken entstehen.
Markenrecht: Kosten einer Markenanmeldung beim DPMA
Die Markenanmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) ist mit verschiedenen Kosten verbunden. Die Höhe der Amtsgebühren hängt von mehreren Faktoren ab. Dazu zählen die Anzahl der beanspruchten Nizza-Klassen und die gewählte Anmeldeform.
Die Grundgebühr für eine Marke beträgt 300 Euro bei Einreichung in Papierform. Sie deckt die Eintragung in bis zu drei Klassen ab. Bei einer elektronischen Anmeldung über das DPMA-Webformular oder das DPMA-Datensystem DPMAdirekt verringert sich die Grundgebühr auf 290 Euro. Für jede weitere Klasse ab der vierten Klasse fallen zusätzliche Klassengebühren in Höhe von 100 Euro an.
Gebührenart | Betrag |
---|---|
Anmeldegebühr für eine Marke (bis zu 3 Klassen), Papierform | 300 Euro |
Anmeldegebühr für eine Marke (bis zu 3 Klassen), elektronisch | 290 Euro |
Klassengebühr bei Anmeldung (ab 4. Klasse) | 100 Euro |
Anmeldegebühr für Kollektiv-/Gewährleistungsmarke | 900 Euro |
Beschleunigte Prüfung der Anmeldung | 200 Euro |
Die Kosten für die Markenanmeldung können steigen, wenn ein großer Schutzumfang mit vielen Nizza-Klassen gewünscht wird. Das Klassifikationssystem teilt Waren und Dienstleistungen in 45 Klassen ein. Je mehr Klassen beansprucht werden, desto höher sind die amtlichen Gebühren.
Das DPMA weist ausdrücklich darauf hin, dass es selbst keine Rechnungen oder Zahlungsaufforderungen für Markenanmeldungen oder Schutzverlängerungen versendet. Anmelder sollten wachsam sein und irreführende Angebote oder Zahlungsaufforderungen von Dritten kritisch prüfen.
Neben den Amtsgebühren können im Rahmen des Anmeldeprozesses weitere Kosten entstehen. Dazu gehören optionale Recherchen zur Feststellung älterer Markenrechte, anwaltliche Beratung oder die Beauftragung von Rechtsvertretern. Eine professionelle Unterstützung kann die Erfolgsaussichten der Markenanmeldung verbessern. Sie ist jedoch mit zusätzlichen Kosten verbunden.
Territoriale Reichweite einer deutschen nationalen Marke
Die Schutzwirkung einer nationalen Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) ist auf Deutschland beschränkt. Im Ausland bietet sie keinen Schutz. Das bedeutet, dass ähnliche Marken in anderen Ländern existieren können, ohne Konflikte mit der deutschen Marke zu haben.
Das Territorialitätsprinzip bestimmt den Schutzumfang einer Marke. Er endet an den Landesgrenzen. Die Entscheidung für den Markenschutz hängt vom geplanten Absatzmarkt ab. Für Deutschland reicht eine nationale Marke aus. Für den europäischen Markt ist eine Unionsmarke mit Schutzwirkung in allen EU-Mitgliedstaaten empfehlenswert.
Der Prioritätsgrundsatz im Markenrecht besagt, dass ältere Marken vor jüngeren Prioritäten haben, wenn es zu Verwechslungsgefahr kommt. Der Zeitpunkt der Eintragung in den nationalen Markenregistern ist entscheidend.
Deutsche Marken bieten keine Ansprüche gegen ähnliche Zeichen im Ausland. Der Inhaber einer deutschen Marke kann die Nutzung ähnlicher Zeichen im Ausland nicht verhindern, wenn dort ältere Markenrechte bestehen.
Markenform | Schutzumfang |
---|---|
Deutsche nationale Marke | Beschränkt auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland |
Unionsmarke | Schutzwirkung in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union |
IR-Marke | Bündelung nationaler Marken in ausgewählten Mitgliedsländern des Madrider Markenabkommens |
Unternehmen sollten früh eine Markenstrategie entwickeln und die relevanten Märkte identifizieren. Das hilft, einen umfassenden Schutz der Kennzeichen zu sichern. Die Wahl zwischen deutscher nationaler Marke, Unionsmarke oder IR-Marke hängt von der territorialen Ausrichtung ab.
Verhältnis der deutschen Marke zur europäischen Unionsmarke
In Europa gibt es zwei Markensysteme: die nationale Markenanmeldung, wie in Deutschland, und die Unionsmarke auf EU-Ebene. Beide Systeme stehen gleichberechtigt nebeneinander und ergänzen sich. Unternehmen können je nach Bedarf und Strategie zwischen beiden wählen.
Gleichberechtigtes Nebeneinander der Markensysteme
Die Koexistenz von deutschen Marken und Unionsmarken ermöglicht es Unternehmen, ihren Markenschutz anzupassen. Deutsche Marken sind für Unternehmen mit nationalen Ambitionen interessant. Die Unionsmarke bietet einen umfassenderen Schutz für europäische Ambitionen. Beide Markenarten können unabhängig voneinander angemeldet und aufrechterhalten werden.
Merkmal | Deutsche Marke | Unionsmarke |
---|---|---|
Anmeldungskosten (bis 3 Klassen) | 300 EUR (290 EUR online) | 850 EUR (online) |
Kosten pro zusätzlicher Klasse | 100 EUR | 50 EUR (2. Klasse), 150 EUR (ab 3. Klasse) |
Geografischer Schutzumfang | Deutschland | Alle 27 EU-Mitgliedstaaten |
Schutzdauer | 10 Jahre (verlängerbar) | 10 Jahre (verlängerbar) |
Grundsatz des Vorrangs älterer Schutzrechte
Das Markenprioritätsrecht ist ein wichtiger Aspekt im Verhältnis zwischen deutschen Marken und Unionsmarken. Es besagt, dass ältere Marken im Falle eines Markenrechtskonflikts Vorrang haben. Dies gilt für nationale und Unionsmarken gleichermaßen. So kann der Inhaber einer älteren Marke gegen eine jüngere vorgehen, wenn diese seine Rechte verletzt.
Das Markenprioritätsrecht schafft Rechtssicherheit und verhindert, dass ältere Markenrechte durch neuere Anmeldungen ausgehebelt werden können.
Die Entscheidung zwischen einer deutschen Marke und einer Unionsmarke hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu gehören die geografische Ausrichtung, das Budget für Markenanmeldung und -pflege, branchenbezogene Erwägungen und langfristige Expansionspläne. Unternehmen sollten ihre Markenstrategie sorgfältig abwägen, möglicherweise in Kombination beider Schutzsysteme.
Schritte im Rahmen einer deutschen Markenanmeldung
Die Anmeldung einer deutschen Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) erfordert eine sorgfältige Vorbereitung. Zunächst ist eine professionelle Markenrecherche empfehlenswert. Diese hilft, ältere Markenrechte zu finden, die der Eintragung entgegenstehen könnten. Die Recherche sollte eine Identitätssuche in der dpma-datenbank und einen Ähnlichkeitsvergleich umfassen.
Markenrecherche zur Feststellung älterer Markenrechte
Die Markenrecherche prüft die Markenpriorität gegenüber bestehenden Marken. Sie hilft, Konflikte frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden. Es ist wichtig, nicht nur identische, sondern auch ähnliche Marken zu suchen. So erhält man ein umfassendes Bild möglicher Kollisionsrisiken.
Auswahl der Waren- und Dienstleistungsklassen nach Nizzaer Klassifikation
Im nächsten Schritt wählt man die Klassen aus, für die der Schutz der Marke beansprucht werden soll. Die Nizza-Klassifikation hilft dabei, Waren und Dienstleistungen in 45 Klassen zu ordnen. Eine sorgfältige Auswahl der Klassen ist wichtig, um den gewünschten Schutzumfang zu erreichen.
Klasse | Beispiele für Waren und Dienstleistungen |
---|---|
Klasse 25 | Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen |
Klasse 35 | Werbung, Geschäftsführung, Unternehmensverwaltung, Büroarbeiten |
Klasse 41 | Erziehung, Ausbildung, Unterhaltung, sportliche und kulturelle Aktivitäten |
Einreichung der Anmeldeunterlagen beim DPMA
Nach der Markenrecherche und der Auswahl der Klassen können die Anmeldeunterlagen eingereicht werden. Dies startet das markenanmeldeverfahren. Die Anmeldung kann in Papierform oder elektronisch erfolgen. Zu den Unterlagen gehören das Anmeldeformular, eine Marke-Wiedergabe und die Klassenangabe.
Die Anmeldung einer Marke beim DPMA ist ein wichtiger Schritt, um den Schutz für die eigene Marke zu erlangen und sich gegenüber Wettbewerbern abzusichern.
Nach Eingang der Unterlagen prüft das DPMA die Marke auf Schutzhindernisse. Dieser Prozess kann Monate dauern und erfordert gegebenenfalls zusätzliche Unterlagen.
Prüfungsverfahren durch das Deutsche Patent- und Markenamt
Nach der Einreichung der Markenanmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) startet das Prüfungsverfahren. Ein Aktenzeichen und der Eingangstag werden vergeben. Die Prüfung der Marke umfasst eine formale und inhaltliche Überprüfung. Dabei wird geprüft, ob absolute Schutzhindernisse der Eintragung entgegenstehen.
Zu den absoluten Schutzhindernissen zählen Sachangaben, täuschende Angaben und Verstöße gegen die guten Sitten. Die Markenstelle prüft, ob die Marke eine ausreichende Unterscheidungskraft hat. Sie beurteilt auch, ob sie als Herkunftshinweis geeignet ist. Im Eintragungsverfahren werden keine relativen Schutzhindernisse geprüft.
Behörde | Durchschnittliche Bearbeitungsdauer | Beschleunigungsmöglichkeiten |
---|---|---|
DPMA | mehr als 6 Monate | Beschleunigungsgebühr von 250€ für max. 6 Monate Bearbeitungszeit |
EUIPO | ca. 4 Monate | Fast-Track-Verfahren mit ca. 30 Tagen Bearbeitungszeit |
Die durchschnittliche Wartezeit für die Eintragung bei DPMA beträgt über sechs Monate. Eine Gebühr von 250€ kann die Bearbeitungszeit auf sechs Monate verkürzen. Im Vergleich, die EUIPO bearbeitet Markenanmeldungen in etwa vier Monaten. Ein Fast-Track-Verfahren bei EUIPO verkürzt die Bearbeitungszeit auf etwa 30 Tage.
Die Richtlinie für die Prüfung von Markenanmeldungen in Deutschland trat am 1. Juli 2005 in Kraft und erfuhr seitdem insgesamt 502 Änderungen, zuletzt im November 2009.
Bei erfolgreicher Prüfung wird die Marke eingetragen und eine Urkunde ausgestellt. Bei Beanstandungen kann der Anmelder reagieren. Erfolgt eine Ausraumung der Beanstandungen, erfolgt die Eintragung. Bei Zweifeln an der Schutzfähigkeit wird die Anmeldung zurückgewiesen.
Schutzdauer und Verlängerung einer eingetragenen Marke
Nach der Eintragung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) hat eine Marke 10 Jahre Schutz. Dieser Zeitraum startet mit dem Tag der Anmeldung. Nach Ablauf dieser Frist ist die Verlängerung möglich.
Initiale Schutzdauer von 10 Jahren ab Anmeldung
Die ursprüngliche Schutzdauer einer Marke beträgt 10 Jahre. Dies gilt für Marken, die beim DPMA, EUIPO oder WIPO eingetragen wurden. Während dieser Zeit hat der Markeninhaber das Recht, die Marke für die eingetragenen Produkte zu nutzen.
Unbegrenzte Verlängerungsmöglichkeit um jeweils weitere 10 Jahre
Nach Ablauf der ersten 10 Jahre kann der Schutz um weitere 10 Jahre verlängert werden. Dieser Prozess kann unendlich oft wiederholt werden. Die Bedingung ist die fristgerechte Zahlung der Verlängerungsgebühr.
Die Gebühr beim DPMA beträgt 750,00 Euro für bis zu drei Klassen. Für jede weitere Klasse fallen 260,00 Euro extra an. Die Zahlung muss sechs Monate vor Ablauf der Schutzdauer erfolgen. Danach ist eine Nachfrist von sechs Monaten möglich, mit einem Zuschlag von 50,00 Euro pro Klasse.
Amt | Verlängerungsgebühr | Zusätzliche Klassengebühr | Verspätungszuschlag |
---|---|---|---|
DPMA | 750,00 € (bis 3 Klassen) | 260,00 € pro Klasse | 50,00 € pro Klasse |
EUIPO (online) | 850,00 € (1 Klasse) | 50,00 € (2. Klasse) | – |
EUIPO (Papierform) | 1000,00 € | zzgl. Klassengebühren | – |
WIPO | 653,00 CHF | 100,00 CHF pro Land | – |
Wird die Verlängerung versäumt, erlischt die Marke. Eine Nichtbenutzung über fünf Jahre führt auch zur Löschung. Es ist wichtig, die Fristen zu beachten und die Marke zu nutzen.
Im Jahr 2019 waren mehr als 820.000 Bestandsmarken und fast 40.000 Verlängerungen von den Änderungen betroffen.
Das DPMA informiert acht Monate vor Ablauf der Schutzdauer die Inhaber. So haben sie genug Zeit, die Verlängerung vorzunehmen und ihre Rechte zu sichern.
Fazit
Das Markenrecht ist ein mächtiges Werkzeug für Unternehmen, um ihre Namen und Logos vor Kopien zu schützen. Eine gut durchdachte Strategie ist entscheidend, um sich im Wettbewerb durchzusetzen. Die Eintragung bei der Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) ist dabei unerlässlich. Sie sichert das exklusive Recht zur Nutzung der Marke.
Die Vorbereitung der Markenanmeldung erfordert sorgfältige Recherche und die genaue Bestimmung der Waren- und Dienstleistungsklassen. Diese Schritte sind der Schlüssel zum Erfolg. Die Eintragung macht die Marke zu einem wertvollen Vermögensgegenstand. Sie stärkt die Marktposition und fördert die Kundenbindung.
Die Kennzeichnung von Produkten mit einer eingetragenen Marke erleichtert den Konsumenten die Wiedererkennung. Es schafft Vertrauen in die Qualität und Authentizität der Produkte. Der Aufwand für den Markenschutz lohnt sich, da er einen Wettbewerbsvorsprung und langfristigen Erfolg bringt. Eingetragene Marken sind ein Garant für eine einzigartige Markenidentität und starke Marktpräsenz.