Arbeitsschutz in Unternehmen darf nicht vernachlässigt werden

Arbeitsschutz in Unternehmen darf nicht vernachlässigt werden

Arbeitsschutz in Unternehmen darf nicht vernachlässigt werden

Der Arbeitsschutz ist für Unternehmen jeder Größenordnung ein wichtiges Thema, denn jeder erfolgreiche Betrieb benötigt ein sicheres Arbeitsumfeld und gesunde Mitarbeiter. Darüber hinaus gibt es in puncto Arbeitsschutz strenge Gesetzesvorschriften in Deutschland und jeder Unternehmer, der Angestellte beschäftigt, trägt für deren Einhaltung die Verantwortung.

Arbeitsschutz ist in jedem Unternehmen relevant

Unter den Begriff Arbeitsschutz fallen sämtliche Regeln und Vorsichtsmaßnahmen, welche die Gesundheit der Angestellten während der Arbeit schützen sollen. Bedeutendste Rechtsgrundlage für den Arbeitsschutz ist das Arbeitsschutzgesetz, darüber hinaus gibt es aber noch weitere Gesetze, Verordnungen und Richtlinien, die die richtige Umsetzung des Arbeitsschutzes vorgeben. Der Arbeitsschutz setzt sich aus der Arbeitssicherheit und dem Gesundheitsschutz zusammen. In der Praxis geht es darum, unter anderem durch sicher gestaltete Arbeitsplätze, den sachgerechten Einsatz von Arbeitsgeräten oder den sachgemäßen Umgang mit Gefahrstoffen, Arbeitsunfälle und Gesundheitsgefahren zu vermeiden. Unternehmer haben schon ab dem ersten Angestellten umfangreiche Pflichten in diesem Bereich. Sie müssen beurteilen, welche potentiellen oder tatsächlichen Gesundheitsgefahren an den Arbeitsplätzen vorliegen und entsprechende Schutzmaßnahmen treffen. Außerdem sind sie per Gesetz verpflichtet, eine speziell ausgebildete Fachkraft für Arbeitssicherheit schriftlich zu bestellen.

Warum ist das Thema Arbeitsschutz so wichtig?

Unternehmen sollten das Thema Arbeitsschutz nicht nur als lästige Pflicht ansehen, weil die Gesetze hier etliche Maßnahmen vorschreiben. Gesunde Mitarbeiter, die sich an ihrem Arbeitsplatz sicher und wohl fühlen, sind schließlich die Basis des Unternehmenserfolgs. Kommt es zu Unfällen oder Krankheiten, fallen Arbeitskräfte aus, was aus unternehmerischer Sicht nicht erstrebenswert ist und diverse Probleme nach sich zieht. Darüber hinaus können Unternehmen, die es mit der Umsetzung der Gesetzesvorgaben beim Arbeitsschutz nicht so genau nehmen, natürlich auch jederzeit von Angestellten verklagt werden. Auch Bußgelder von Aufsichtsbehörden können die Folge sein. Unternehmer, die ihrer Fürsorgepflicht hingegen nachkommen, brauchen sich darum keine Sorgen zu machen. Für sie geben die Angestellten außerdem gerne ihr Bestes, weil sie merken, dass auf ihr Wohlergehen Wert gelegt wird.

Hinweise zur vorbildlichen Umsetzung des Arbeitsschutzes

Arbeitsschutzmanagement oder externe Fachkraft einsetzen

Sinnvoll für Unternehmen ist ein Arbeitsschutzmanagement, das alle für den jeweiligen Betrieb geltenden Regeln und Maßnahmen zusammenstellt und deren Umsetzung sicherstellt. Für das Arbeitsschutzmanagement kommen nur zuverlässige Mitglieder infrage, die bereit sind, sich intensiv mit dem Thema auseinanderzusetzen und eventuell entsprechende Fortbildungen zu machen. Alternativ oder ergänzend bietet es sich an, eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit zu engagieren, die dem Unternehmen mit ihrer Expertise genau aufzeigen kann, was in Sachen Arbeitsschutz zu tun ist. Mit der Beauftragung einer externen Fachkraft kann sich das Unternehmen guten Gewissens auf sein Kerngeschäft konzentrieren, ohne Angst haben zu müssen, den Verpflichtungen in Sachen Arbeitsschutz nicht ausreichend nachzukommen.

Sorgen Sie für ein angenehmes Arbeitsklima

Indem Sie für ein angenehmes Arbeitsklima sorgen, machen Sie bereits automatisch beim Arbeitsschutz viel richtig. Zu einem angenehmen Arbeitsklima gehört eine optimale Temperierung der Arbeitsräume: Sie sollten sicherstellen, dass es im Sommer nicht zu heiß wird, zum Beispiel durch Klimaanlagen, und im Winter nicht zu kalt, was durch eine solide Wärmedämmung und funktionierende Heizungen gelingt. Je nach Branche und Tätigkeit sollten in Arbeitsräumen Mindesttemperaturen zwischen 17 und 20 Grad vorliegen. Im Sommer sollten 25 Grad nicht überschritten werden. Auch eine ausreichende Beleuchtung und eine akzeptable Geräuschkulisse sind für ein angenehmes Arbeitsklima wichtig. In Großraumbüros können zum Beispiel Schallschutzelemente den Lärm reduzieren und für ein angenehmeres Arbeitsklima sorgen.

Ergonomie am Arbeitsplatz

Das Arbeitsschutzgesetz schreibt vor, dass Arbeitgeber ihren Angestellten einen ergonomischen Arbeitsplatz bereitstellen müssen. Das bedeutet, die Angestellten müssen ihre Arbeit ohne körperliche oder psychische Beeinträchtigungen ausführen können. Im Büro gehört zu einem ergonomischen Arbeitsplatz beispielsweise ein ergonomischer Bürostuhl, der sich optimal an die Anatomie des Benutzers anpassen lässt. Auch in anderen Branchen ist es hinsichtlich der Ergonomie wichtig, dass sich Flächen und Möbel auf unterschiedliche Benutzer anpassen lassen. Experten können Unternehmen dabei helfen, die Arbeitsplätze ergonomisch zu gestalten.

Weitere Tipps zum Arbeitsschutz im Unternehmen

Achten Sie darauf, dass jeder Angestellte eine ausführliche Einweisung in den sachgerechten Gebrauch von Arbeitsmitteln und Maschinen erhält. Prüfen und warten Sie Maschinen regelmäßig, bilden Sie sichere und ausreichend breite Transportwege und gewährleisten Sie, dass beim Thema Brandschutz alle Gesetzesvorgaben beachtet werden. Auch mit der betrieblichen Gesundheitsvorsorge sollten Sie sich auseinandersetzen, denn eine Investition in die Gesundheit Ihrer Angestellten ist eine gute Investition. In manchen Branchen müssen Unternehmen zudem darauf achten, dass den Angestellten stets geeignete Schutzkleidung zur Verfügung steht.

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