Die Eckpunkte zur neuen EU-Reifenkennzeichnung seit 1. Mai 2021

Die Eckpunkte zur neuen EU-Reifenkennzeichnung seit 1. Mai 2021

Die Eckpunkte zur neuen EU-Reifenkennzeichnung seit 1. Mai 2021

Am 1. Mai 2021 trat eine neue EU-Verordnung zur Reifenkennzeichnung in Kraft.
Bereits seit dem 1. November 2012 gilt der Aufkleber auf Neureifen als normativ, um dem Endverbraucher div. Eigenschaften entsprechend transparent zu machen.
Der Hintergrund an sich ist jener, dass jeder Kunde – v. a. wenn er ein individuelles Umweltbewusstsein in die Kaufentscheidung mit einfließen lassen möchte – sich dazu ausreichend informiert sieht. Natürlich spielt hierbei ein gewisser ökonomischer Aspekt für den Käufer ebenso eine tragende Rolle.

Die, seit 2012 angeführten Parameter beziehen sich auf den Rollwiderstand, die Nassbrems-Eigenschaft und das externe Rollgeräusch.

Diese 3 Kategorien sind weiterhin – auch auf dem neuen Reifenlabel – angegeben, allerdings wurden diese neu klassifiziert.

Seit 1. 5. 2021 reicht die Klassifizierung von A – E. Die Klasse A entspricht nach wie vor dem Bestwert.

Nun bedient man sich hierbei ebenso des Alphabets. Die Buchstaben A – C werden zusätzlich mit einer Dezibel-Angabe ergänzt.
NEU hinzugekommen sind die beiden Kategorien Schnee- und Eishaftung, welche durch entsprechende Symbole dargestellt sind.
Ebenso als Neuerung gilt der QR-Code. Mittels dessen Einscannen kann man zusätzliche Infos zu dem jeweiligen Pneu abrufen.
Bezüglich der Laufleistung eines Reifens, arbeitet man an einem plausiblen Prüfverfahren, um das Verschleiß-Level ebenso auf dem Aufkleber veranschaulichen zu können.

Der ursprüngliche Gedanke bzgl. der Abänderung der Angaben auf dem Reifenlabel bestand darin, diese einheitlicher darzustellen. Dies sollte somit für den Kunden plakativer wirken und somit mehr Übersicht bei einer Kaufentscheidung schaffen.

Nicht am Reifenlabel ersichtlich sind Angaben zu Trockengrip oder Verschleiß und Abrieb. Hierzu muss man sich auf die Beratung eines Fachmannes oder der Werkstatt verlassen.
Diese, noch fehlenden Eckdaten sollten allerdings künftig über den abgebildeten QR-Code abrufbar sein. Dies ging aus einer Aussendung des Reifenpreis – Vergleichsportals Autoreifen-Billiger.com hervor.

Reifenhändlern war es dennoch gestattet, ab 1. Mai 2021 die Restbestände von Reifen mit altem Label zu verkaufen. Diese Regelung endete allerdings mit 1. Dezember 2021.

Ab dem 1. Mai 2021 ist Folgendes zu beachten:

Verkäufer und Werkstätten werden explizit darauf hingewiesen, dass das Nachkommen dieser Verpflichtungen einer behördlichen Prüfung unterzogen werden kann.

Automobil-Clubs und Verkehrsexperten stehen dieser Neuerung offen gegenüber. Diese plakative Innovation kommt v. a. dem Konsumenten bzw. Endverbraucher zugute.
Hinsichtlich einer eventuellen Adaptierung des neuen EU-Reifenlabels um die fehlenden Parameter – bezüglich Abrieb und Verschleiß – könnte der Aufkleber in weiterer Zukunft entsprechend ergänzt werden.
Die wesentlichen Informationen zu einem Reifen beziehen sich – abgesehen vom Kaufpreis – auf Verkehrssicherheit, Qualität und nicht zuletzt auf Umweltschutz. So gesehen hat der Kunde auch weiterhin einen ausreichenden Background und eine hoffentlich gute Fahrt.

Quelle:

https://billiger-autoreifen.com/eu-reifenkennzeichnung-2021-das-gibt-es-jetzt-zu-beachten/

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