PSA im Handwerk: Ein unverzichtbares Element für Sicherheit und Produktivität

PSA im Handwerk: Ein unverzichtbares Element für Sicherheit und Produktivität

PSA im Handwerk: Ein unverzichtbares Element für Sicherheit und Produktivität

Vom Schweißen bis zum Arbeiten mit Säure – handwerkliche Arbeitsplätze sind nie frei von Gefahren. Arbeitgeber sind daher verpflichtet, ihre Beschäftigten ausreichend vor gesundheitlichen Risiken zu schützen. Dabei kommt die persönliche Schutzausrüstung (PSA) zum Einsatz.

Was ist PSA?

Die Abkürzung PSA steht für persönliche Schutzausrüstung. Persönliche Schutzausrüstung bezeichnet verschiedene Arten von Ausrüstung am Arbeitsplatz, die bei gesundheitsgefährdenden oder risikoreichen Arbeiten – wie es beim Handwerk der Fall ist – getragen werden. PSA dient zum Schutz vor Gefährdungen von Sicherheit und Gesundheit. Je nach Einsatzgebiet reduziert sie das Verletzungsrisiko oder schützt vor körperlichen Langzeitfolgen.

Bevor PSA zum Einsatz kommt, muss zunächst immer eine Gefährdungsbeurteilung stattfinden. Dabei muss das vorhandene Risiko, gegen das geschützt werden soll, zunächst durch andere Maßnahmen begrenzt werden: Substitution – etwa die Anwendung eines anderen Arbeitsverfahrens, technische Maßnahmen oder organisatorische Lösungen. Erst danach sollen die übrig gebliebenen Restrisiken durch die PSA reduziert werden.

Worauf ist bei PSA zu achten?

Neben verschiedenen Vorschriften, die beim Einsatz von PSA einzuhalten sind, ist der Tragekomfort ein nicht zu vernachlässigender Faktor. Wenn sich Arbeitskräfte in ihrer PSA unwohl fühlen, sind Unfälle fast schon vorprogrammiert. Denn PSA wird oftmals nicht richtig oder sogar gar nicht getragen, wenn sie unbequem ist, die Haut reizt, nicht die passende Größe hat oder unpraktisch ist.

Selbst wenn die vorgeschriebene PSA zwar richtig angewendet wird – solange sich die Belegschaft nicht wohl in ihrer Kleidung und Ausrüstung fühlt, hat das Auswirkungen auf ihre Arbeitsmoral. Deswegen ist ein gewisser Tragekomfortvon PSA unerlässlich, um Sicherheit und Produktivität am Arbeitsplatz zu gewährleisten.

Selbstverständlich muss die PSA das Restrisiko einer Gefährdung am Arbeitsplatz so gering wie möglich halten und dabei stets auf dem neusten Stand sein. Das wird unter anderem mit einer CE-Kennzeichnung sichergestellt. Ist PSA mit dieser Kennzeichnung versehen, entspricht sie den Sicherheitsanforderungen der EU. Wurde eine Ausrüstung für einen Tätigkeitsbereich ausgewählt, ist für jede dort tätige Person die Nutzung der PSA Pflicht.

Ebenso wichtig ist eine ausreichende Anzahl an PSA, sodass jeder Arbeitskraft bestenfalls ihre eigene Ausrüstung zur Verfügung gestellt wird. Während der gesamten Gebrauchsdauer darf die Funktion der PSA nicht beeinträchtigt sein. Lässt die Schutzwirkung nach, muss die Ausrüstung ersetzt werden. PSA muss außerdem einer regelmäßigen Wartung unterzogen und vor jeder Benutzung auf Mängel geprüft werden.

Weshalb ist PSA im Handwerk so wichtig?

Der Grundgedanke hinter der persönlichen Schutzausrüstung ist schlicht die Gewährleistung von Sicherheit und die Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes. Können Gefährdungen am Arbeitsplatz durch Substitution, technische oder organisatorische Maßnahmen nicht vollständig ausgeschlossen werden, muss PSA die Risiken auf ein Minimum begrenzen.

Das hohe Maß an Sicherheit, das mit der Bereitstellung von PSA einhergeht, sorgt bei den Beschäftigten allerdings auch für eine positive Einstellung zum Arbeitgeber. Das wiederum fördert die Arbeitsmoral und steigert letztlich die Produktivität.

Auch für die Außenwirkung eines Arbeitgebers ist PSA von Vorteil. Hochwertige und gepflegte Kleidung und Ausrüstung vermitteln Professionalität und sorgen für einen positiven Eindruck.

Welche Arten von PSA gibt es?

Nicht zur PSA gehören sämtliche Arbeits- und Berufsbekleidungen sowie Uniformen, die nicht explizit zum Selbstschutz beitragen. Die hier aufgeführte Liste ist nicht vollständig. Eine ausführliche Auflistung aller PSA Sachgebiete mit detaillierten Informationen ist auf der Internetseite des Fachbereichs für Persönliche Schutzausrüstung der DGUV zusammengetragen.

PSA-Risikokategorien

Nach der PSA-Verordnung ist jede Art von persönlicher Schutzausrüstung einer von drei Risikokategorien zuzuordnen. Das ist vor allem für Hersteller von PSA wichtig, da PSA je nach Risikokategorie unterschiedliche Anforderungen erfüllen muss. Im Allgemeinen gilt: Mit steigender Risikokategorie steigen die Risiken, vor denen die entsprechende Ausrüstung schützen soll.

  1. Zur Kategorie I zählen geringfügige Risiken am Arbeitsplatz, etwa oberflächliche mechanische Verletzungen wie kleine Schürfwunden.
  2. Kategorie II umfasst den Standardschutz für Arbeitsplätze mit höherem Risikopotential. Zur PSA in Kategorie II gehören hauptsächlich alltägliche Schutzausrüstungen, zum Beispiel Sicherheitsschuhe und Helme.
  3. PSA in Kategorie III soll vor schwerwiegenden und irreversiblen Gesundheitsschäden bis hin zum Tod schützen. Solche Schutzausrüstung findet im Umgang mit extremer Kälte oder Hitze, Strom, Strahlung, Hochdruck, starkem Lärm und biologischen Arbeitsstoffen Anwendung.

Fazit

PSA kommt im Handwerk und in zahlreichen anderen Bereichen zum Einsatz, um Sicherheits- und Gesundheitsrisiken an mehr oder minder gefährlichen Arbeitsplätzen zu reduzieren. Um das zu gewährleisten, sollte persönliche Schutzausrüstung bestimmte Anforderungen erfüllen – von der CE-Kennzeichnung bis hin zum Tragekomfort. Richtig angewendet ist PSA vor allem im Handwerk ein unverzichtbarer Faktor für Gesundheit, Sicherheit und Produktivität und trägt gleichzeitig zu einer positiven Außenwirkung bei.

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