
Wissenswert
Fehlender Arbeitsantritt als sozialwidriges Verhalten?
Fehlender Arbeitsantritt als sozialwidriges Verhalten? Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat entschieden, dass die unterlassene Aufnahme einer Arbeit jedenfalls dann kein sozialwidriges Verhalten darstellt, wenn das Jobcenter den Betroffenen „allein lässt“ und nicht die nötige Hilfe [hier geht es weiter…]