Ab wann braucht man einen Strafverteidiger?
Den Begriff des Strafverteidigers haben die meisten Menschen wohl zumindest schon einmal gehört – aber wann sind seine Dienste eigentlich hilfreich?
Generell gilt, dass Menschen, die in einem Strafverfahren beschuldigt werden, niemals auf die Verteidigung durch einen versierten Strafverteidiger verzichten sollten. Dies gilt ebenfalls, wenn die Straftat, derer sie beschuldigt werden, von ihnen tatsächlich begangen wurde und der Strafe so offen ins Auge geblickt wird.
Der Grund dafür besteht darin, dass die entsprechende Strafe, die für die Tat verhängt wird, auch von tatsächlichen Sündern, die Reue zeigen, nicht frei gewählt werden kann. Diese Entscheidung trifft schließlich stets der Richter – und auch dieser kann sich einmal irren. Laien sind sich darüber hinaus auch möglichen Verteidigungsansätzen oder Gründen, um ihre Tat zu rechtfertigen, gar nicht bewusst. In einem Strafverfahren wird jedoch immer über die persönliche Zukunft entschieden, mit welcher niemals leichtfertig umgegangen werden sollte.
Demnach stellt die Beratung durch einen kompetenten Experten, wie etwa dem renommierten Strafverteidiger aus Köln, stets die richtige Entscheidung dar, wenn ein Strafverfahren droht.
Verteidigung in Eigenregie übernehmen – Keine gute Idee
Grundsätzlich steht Beschuldigten das Recht zu, einen Rechtsbeistand zu bestellen. Von diesem Recht sollte unbedingt Gebrauch gemacht werden.
Unabhängig davon, ob es gegenüber dem Gericht, der Staatsanwaltschaft oder der Polizei ist: Es besteht niemals eine gute Idee darin, die Verteidigung in Eigenregie auszuführen.
Das Recht zu Schweigen
Viele Menschen betrachten sich selbst als unschuldig und sind der Meinung, dass es somit auch ein Leichtes ist, diese Unschuld vor anderen Menschen überzeugend vorzubringen. Dabei handelt es sich jedoch um einen großen Irrtum.
Für ihre Taten können Menschen stets gute Gründe hervorbringen und diese in den schönsten Ausschmückungen beschreiben. Allerdings ist es immer eine große Herausforderung, auch andere von der eigenen Wahrnehmung zu überzeugen – insbesondere gilt dies für Polizeibeamte.
Zu berücksichtigen ist in diesem Zusammenhang, dass sogar alles, was geäußert wurde, zukünftig auch gegen den Beschuldigten verwendet werden kann. Diejenigen, die von der Polizei verdächtigt werden, eine Straftat begangen zu haben, sollten somit immer nur eines tun: Schweigen. Ein Strafverteidiger kann dann als Expert wesentlich besser entscheiden, welche Informationen zu welchem Zeitpunkt geäußert werden sollten.
Die Beauftragung eines Strafverteidigers – Der richtige Zeitpunkt
Sobald die Vorladung oder der Anhörungsbogen der Polizei eingegangen ist, sollte ein kompetenter Strafverteidiger kontaktiert werden. In noch höherem Maße gilt dieser Rat, wenn die Staatsanwaltschaft bereits eine Anklageschrift versendet hat. Zugestellt wird diese stets durch das zuständige Gericht.
Sobald diese Anklageschrift vorliegt, wurde das Ermittlungsverfahren – und somit ein wichtiger Teil des gesamten Strafverfahrens – schon abgeschlossen. Somit ist der Strafverteidiger allerspätestens an diesem Zeitpunkt einzubeziehen.
Doch auch, wenn aktuell noch keine Nachricht von der Polizei vorliegen sollte, ist es sinnvoll, eine vorsorgliche Beratung durch einen Strafverteidiger in Anspruch zu nehmen, falls gute Gründe dafür sprechen, dass es bald zu der Eröffnung eines Strafverfahrens kommt. Besonders in dieser Lage ist der Strafverteidiger noch fähig, wertvolle professionelle Hilfe zu leisten. Drohende Maßnahmen, wie zum Beispiel eine Durchsuchung des Privathaushaltes oder sogar eine Verhaftung, können auf diese Weise in vielen Fällen noch abgewendet oder zumindest herausgezögert werden.
In allen Fällen besteht für den Strafverteidiger ausschließlich eine Verpflichtung für die Interessen seines Mandanten – daneben ist er ausnahmslos an die Schweigepflicht gebunden.