Rechtsschutzversicherung: eine zuverlässige und sinnvolle Absicherung gegenüber Rechtsstreitigkeiten
Überall da, wo Menschen aufeinandertreffen, sind Streit und Konflikte zwar keinesfalls vorprogrammiert, aber auch nie gänzlich auszuschließen. Gleichermaßen kündigen sich potenziell kostspielige Rechtsstreitigkeiten selten an – liegen dann aber schwer auf dem Geldbeutel ebenso wie dem Nervenkostüm. Eine Rechtsschutzversicherung für Privatleute soll und kann dagegen eine zuverlässige Absicherung bieten.
So schützt die Rechtsschutzversicherung im Ernstfall
Es liegt in der Natur der Sache, der der Versicherungen, dass deren Wert oftmals erst dann erkannt wird, wenn der Ernstfall bereits eingetreten ist: Die Rechtsschutzversicherung widmet sich dahingehend jenen Ernstfällen, in denen Gerichte, Anwälte und Kläger sowie Beklagte involviert sind. Damit soll sie Versicherungsnehmern einerseits die Möglichkeit geben die eigenen Interessen im rechtlichen Kontext adäquat geltend zu machen, zugleich aber auch Absicherung bieten, falls Versicherungsnehmer selbst in die Zielscheibe einer Klage geraten. Dafür tragen Rechtsschutzversicherungen, sofern es sich um einen validen Versicherungsfall handelt, die Kosten für den Anwalt, die für das Gericht und solche, die für Zeugen und Sachverständige anfallen – sowie die der Gegenseite, sofern diese auf den Versicherungsnehmer übertragen werden.
Aufbau und Absicherung bei Rechtsschutzversicherungen
Während Versicherungspolicen wie die Kfz-, Hausrat- oder Haftpflichtversicherung zumindest weitgehend nach dem Komplettprinzip funktionieren und sich lediglich in einzelnen Punkten individualisieren lassen, greift bei der Rechtsschutzversicherung generell das Baukasten-Prinzip: Es lassen sich also individuell einzelne Teilbereiche versichern, meist als „Leistungsbausteine“ bezeichnet, die sich den potenziellen Rechtsstreitigkeiten in eben jenen Lebenslagen und -situationen widmen.
Die Rechtsschutzversicherung von AdmiralDirekt verdeutlicht das am praktischen Beispiel: Da decken die angebotenen Leistungsbausteine den Privat-, Verkehrs-, Berufs- und Wohnrechtschutz jeweils separat ab. Der Wohnrechtsschutz-Baustein würde beispielsweise bei Streitigkeiten mit dem Vermieter oder der Hausverwaltung greifen, der Verkehrsrechtschutz wenig überraschend bei Unfällen und Sachschäden im Straßenverkehr. Der Baustein des Berufsrechtsschutzes bietet indes eine Absicherung bei arbeitsbezogenen Streitigkeiten, wobei hierbei darauf zu achten ist, dass sich die Leistungen an klassische Arbeitnehmerverhältnisse orientieren – der Berufsrechtsschutz in einer allgemeinen Rechtsschutzversicherung ersetzt also keine berufsspezifischen Versicherungen für Gewerbetreibende oder beispielsweise praktizierende Mediziner.
Mit der Privatrechtsschutz-Komponente lassen sich allgemeine Risiken, die im Lebensalltag auftreten und zu juristischen Auseinandersetzungen führen könnten, versichern. Beispiele, bei denen der Versicherer aktiv wird, sind dahingehend durchaus vielfältig: Fluggastrechte lassen sich damit ebenso durchsetzen, wie die Versicherungsnehmer auch steuerrechtliche Verfahren einleiten könnten, beispielsweise bei Ärger mit dem Finanzamt. Ebenso greifen die Leistungen aus dem Baustein bei Ordnungswidrigkeiten und, zumindest bei sehr leistungsstarken Tarifen, bei Vorgängen wie dem Urheberrecht im Internet.
Auf diese Punkte sollte vor Abschluss einer Rechtsschutzversicherung geachtet werden
Zunächst einmal grundlegend, wie bei anderen Versicherungen ebenso: Welche Leistungen genau in welchem Paket versichert sind. Dabei gibt es nicht nur die Teilung nach dem eben dargestellten „Baukasten-Prinzip“, auch bieten viele Versicherer innerhalb dieser einzelnen Bausteine noch weitere Abstufungen an. So könnten einige Leistungen in einer Basis-Variante der Versicherung mitunter nicht verfügbar sein, in der Premium-Lösung hingegen schon. Angehende Versicherungsnehmer sollten sich daher die einzelnen Leistungspunkte genau durchlesen und selbst evaluieren, welcher davon für das eigene Leben von Relevanz ist und wogegen man sich genau absichern möchte.
Ebenfalls ein wichtiger Punkt: Die Wartezeiten, mit denen Versicherer sich selbst schützen möchten. Diese sollen sicherstellen, dass Versicherungsnehmer sich nicht erst dann versichern, wenn der Rechtsstreit schon am Horizont ist. Wartezeiten variieren immer je nach Leistungsbaustein, im Privat- und Wohnrechtsschutz gelten typischerweise drei Monate, im Berufsrechtsschutz sechs Monate und im Verkehrsrechtsschutz existieren keine Wartezeiten.
Es ist außerdem empfehlenswert auf die Klausel „Verzicht auf die Einrede der Vorvertraglichkeit“ zu achten. Besteht diese, greift die Versicherung sogar bei Fällen, die vor Versicherungsbeginn ihren Anfang haben. Ein gutes Beispiel hierfür ist beispielsweise eine schon seit vielen Jahren bestehende Berufsunfähigkeitsversicherung, bei der der BU-Versicherer im Ernstfall nicht zahlen möchte und sich auf angeblich falsch beantwortete Gesundheitsfragen zum damaligen Versicherungsbeginn beruft – mit der Klausel könnten Versicherungsnehmer ihre Rechtsschutzversicherung nutzen, um dagegen vorzugehen.
Die Rechtsschutzversicherung ist -selbstverständlich- kein Blankocheck!
Eine Rechtsschutzversicherung bietet eine durchaus umfassende Absicherung gegen potenziell kostspielige und nervenraubende Rechtsstreitigkeiten – worin auch ihre Sinnhaftigkeit liegt. Die Versicherung ist aber kein Blankocheck, die pauschal bei jeder Auseinandersetzung zahlt. So greift sie natürlich nicht bei vorsätzlichen Straftaten oder bei Bagatellen und Kapitalmarktgeschäften. Dahingehend sollten sich Versicherungsnehmer vorab über die einzelnen Ausschlüsse informieren.