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Home Handel

Seriosität von Unternehmen mit dem Handelsregister prüfen

von Carsten
28. Juni 2023
in Handel
Lesezeit: 4 Minuten
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Seriosität von Unternehmen mit dem Handelsregister prüfen

Seriosität von Unternehmen mit dem Handelsregister prüfen

Vor der Beauftragung von Dienstleistungen oder bei einer Bestellung im Onlineshop ist es wichtig, zu wissen, ob es sich um einen seriösen Anbieter handelt. Ein Anhaltspunkt dafür, dass ein Unternehmen seriös ist, kann eine Eintragung im Handelsregister sein. Das Handelsregister informiert die Öffentlichkeit über die eingetragenen Unternehmen. Nicht alle Unternehmen müssen jedoch im Handelsregister eingetragen werden. Es hängt von der Rechtsform des Unternehmens und seiner Tätigkeit ab, ob eine Eintragung erfolgen muss.

Was ist das Handelsregister?

Das Handelsregister wird beim lokalen Amtsgericht geführt und speichert als öffentliches, bundesweites Verzeichnis Eintragungen aller Kaufleute. Ein Unternehmen gilt erst mit dem Eintrag in das Handelsregister als Firma und ist an die Regelungen des Handelsgesetzbuches (HGB) gebunden. Die Informationen im Handelsregister tragen zur Rechtssicherheit im Geschäftsverkehr bei, beispielsweise bei Vertragsabschlüssen. Das Handelsregister ist jedoch nicht mit dem Unternehmensregister zu verwechseln. Die Daten im Unternehmensregister dienen nur der Information Dritter, sind aber nicht rechtsverbindlich. Das zuständige lokale Amtsgericht kann mittels eines Amtsgerichts -Finder im Internet schnell festgestellt werden.

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Das Handelsregister ist in die Abteilung A und die Abteilung B unterteilt. In der Abteilung A sind Einzelunternehmen als Kaufleute, Offene Handelsgesellschaften (OHG) sowie Kommanditgesellschaften (KG) erfasst. Die Abteilung B erfasst Kapitalgesellschaften wie Aktiengesellschaften (AG) und Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH).

Wer ist zur Eintragung im Handelsregister verpflichtet?

Ob ein Unternehmen zur Eintragung ins Handelsregister verpflichtet ist, hängt von dessen Rechtsform ab. Unternehmen müssen bei einem Notar die Eintragung vornehmen lassen. Zur Eintragung verpflichtet sind

  • Kaufleute als Einzelunternehmen
  • Unternehmergesellschaften (haftungsbeschränkt)
  • Offene Handelsgesellschaften (OHG)
  • Kommanditgesellschaften (KG)
  • Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH)
  • Aktiengesellschaften (AG)

Verschiedene Unternehmen können eine Eintragung im Handelsregister vornehmen lassen, sind aber nicht dazu verpflichtet. Das gilt für Unternehmen mit Kleingewerbe. Sie benötigen für ihre Tätigkeit keinen kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb. Diese Unternehmen werden mit der Eintragung ins Handelsregister zum Kaufmann. Das Handelsgesetzbuch gilt dann als Grundlage für ihre Geschäfte. Die Unternehmen gehen mit ihrer Eintragung Verpflichtungen ein, beispielsweise zur doppelten Buchführung. Sie müssen einen Jahresabschluss sowie eine Gewinn- und Verlustrechnung erstellen. Beim Kauf von Waren unterliegen solche Unternehmen erweiterten Sorgfaltspflichten.

Nicht ins Handelsregister eingetragen werden Angehörige freier Berufe, beispielsweise Künstler oder Journalisten. Schließen sich Freiberufler zu einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR) zusammen, werden sie ebenfalls nicht im Handelsregister eingetragen.

Auszug aus dem Handelsregister abrufen

Um die Seriosität eines Unternehmens, beispielsweise eines Onlineshop-Betreibers oder eines Dienstleisters, zu prüfen, können Privatpersonen, aber auch andere Unternehmen einen Auszug aus dem Handelsregister über das entsprechende Unternehmen anfordern. Die Eintragung kann von Interessierten online eingesehen, aber auch angefordert werden. Interessierte erhalten dann den Handelsregisterauszug des Unternehmens per E-Mail zum Download zugestellt.

Der aktuelle Handelsregisterauszug enthält wichtige Angaben zu einem Unternehmen:

  • Name und Sitz des Unternehmens
  • Angaben über entsprechende Niederlassungen und Zweigniederlassungen
  • Unternehmensgegenstand
  • Aufstellung über vertretungsberechtigte Personen
  • aktuelle Rechtsform des Unternehmens
  • Höhe von Grund- oder Stammkapital
  • Aufstellung von Kommanditisten und Mitgliedern
  • Angaben zum zuständigen Amtsgericht
  • Handelsregisternummer
  • Zahl der bisherigen Eintragungen
  • Informationen über Vorstand oder geschäftsführende Direktoren
  • Informationen zu Geschäftsführern oder persönlich haftenden Gesellschaftern
  • Informationen zu Personen mit Vertretungsrecht oder mit Prokura
  • Datum der letzten Eintragung

 

Ein Handelsregisterauszug informiert über den Hintergrund einer Firma und kann wichtige Details für eine Vertragsverhandlung liefern. Anhand verschiedener Einträge, beispielsweise über das Stammkapital oder bisherige Einträge, können Privatpersonen und Unternehmen entscheiden, ob sie bei der betreffenden Firma bestellen oder eine Dienstleistung beauftragen möchten.

Warum ist es für Unternehmen sinnvoll, einen Handelsregisterauszug über sich selbst anzufordern?
Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, haben jederzeit das Recht, ihren Eintrag einzusehen oder einen Auszug abzurufen. Das ist sinnvoll vor wichtigen Vertragsverhandlungen, aber auch bei der Beantragung von Krediten. Existenzgründer oder Startups können auch einen Handelsregisterauszug anfordern, wenn sie ein Konto eröffnen möchten. Die Angaben im Handelsregisterauszug sollten sorgfältig geprüft werden. Sind die Angaben falsch oder sind Veränderungen eingetreten, sollten die notwendigen Änderungen zeitnah vorgenommen werden. Solche Änderungen müssen beim zuständigen Amtsgericht gemeldet werden. Das gilt auch für verschiedene eintragungspflichtige Tatsachen, beispielsweise die Benennung eines neuen Geschäftsführers oder Prokuristen sowie die Löschung einer Prokura.

Wann werden Handelsregistereinträge gelöscht?
Nun kann es passieren, dass ein Unternehmen, das im Handelsregister eingetragen war, nicht mehr eingetragen ist. Der Handelsregistereintrag wurde gelöscht. Unternehmen müssen für die Löschung einen schriftlichen Antrag beim Amtsgericht stellen und ihn notariell beglaubigen lassen. Eine Löschung muss erfolgen, wenn

 

  • das Handelsgewerbe in ein freiberufliches Unternehmen umgewandelt wird
  • der Geschäftsbetrieb aufgegeben wird
  • ein Unternehmen auf einen nicht-kaufmännischen Geschäftsbetrieb herabgestuft wird
  • ein Insolvenzverfahren über ein Unternehmen eröffnet wird
  • die Zeit, für die ein Unternehmen eingegangen wird, abläuft
  • ein Gesellschafterbeschluss oder eine gerichtliche Entscheidung vorliegt.

 

Über die Löschung des Unternehmens aus dem Handelsregister wird informiert. Wer über ein solches Unternehmen einen Handelsregisterauszug anfordern möchte, erhält eine Information über die Löschung.

Handwerksrolle für Handwerksbetriebe

Handwerksbetriebe sind nicht zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet, wenn ihr Geschäftsbetrieb nicht in kaufmännischer Weise eingerichtet sein muss. Wer einen Auszug aus dem Handelsregister abrufen möchte, bekommt ihn für einen solchen Handwerksbetrieb nicht. Das heißt auf keinen Fall, dass dieser Handwerksbetrieb nicht seriös ist. Für Meisterbetriebe ist die Eintragung in die Handwerksrolle relevant. Wer die Seriosität eines Handwerksbetriebs prüfen möchte, bevor er eine Dienstleistung beauftragt, sollte sich an die Handwerkskammer wenden und prüfen, ob eine Eintragung in die Handwerksrolle vorliegt. Unternehmen werden in die Handwerksrolle eingetragen, wenn der Inhaber über eine Meisterprüfung im betriebenen Handwerk verfügt. Ist der Inhaber des Unternehmens ein Hoch- oder Fachschulabsolvent, kann ebenfalls eine Eintragung in die Handwerksrolle erfolgen, wenn es sich um einen handwerklichen Studienschwerpunkt handelt. In der Handwerksrolle sind verschiedene wichtige Angaben über den Handwerksbetrieb erfasst.

Tags: HandelsregisterRatgeberTippsTrends
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