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Home Wissenswert

E-Zigarette: Ist das Dampfen am Arbeitsplatz erlaubt?

von Carsten
21. Februar 2024
in Wissenswert
Lesezeit: 3 Minuten
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E-Zigarette: Ist das Dampfen am Arbeitsplatz erlaubt?

E-Zigarette: Ist das Dampfen am Arbeitsplatz erlaubt?

Ist der Genuss von E-Liquids am Arbeitsplatz erlaubt? Auf diese Frage gibt es bisher noch keine allgemein verbindliche Antwort seitens des Gesetzgebers. Wie so oft hängt die Beantwortung deshalb in erster Linie vom Mitdenken und von der Rücksichtnahme aller Beteiligten ab.

Wie ist der Gebrauch von E-Zigaretten am Arbeitsplatz gesetzlich geregelt?

Aktuell existiert noch keine einheitliche Gesetzgebung, die den Genuss von E-Zigaretten am Arbeitsplatz regelt. Die aus der Arbeitsstättenverordnung hervorgehenden Maßnahmen zum Nichtraucherschutz finden ausschließlich auf Tabakrauch Anwendung, nicht aber auf E-Zigaretten. Bisher konnte keine konkreten gesundheitsschädigende Wirkung durch Passivrauchen von E-Zigaretten festgestellt werden, sodass der Grundgedanken von § 5 der Arbeitsstättenverordnung nicht greift, der Nichtraucher vor den Schäden durch Passivrauch schützt.

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Heißt das, dass das Dampfen am Arbeitsplatz erlaubt ist?

Nein, nicht grundsätzlich. Letztlich obliegt es dem Arbeitgeber, ob er das Dampfen am Arbeitsplatz gestattet oder nicht. Theoretisch könnte er ein völliges Verbot von E-Zigaretten am Arbeitsplatz aussprechen. Er ist gut beraten, die entsprechende Regelung in die Betriebsvereinbarung aufzunehmen, um sich abzusichern. Natürlich kommen für den Konsum im Büro oder Betrieb nur E-Zigaretten infrage, die legal in Deutschland verkauft werden dürfen. Gemäß der EU-Tabakproduktrichtlinie zeichnen sich diese unter anderem durch folgende Eigenschaften aus:

  • maximale Nikotinkonzentration von 20 mg/ml
  • maximales Füllvolumen von 10 ml Nikotin pro Fläschchen

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ein Arbeitgeber es seinen Mitarbeitern untersagen kann, E-Liquids am Arbeitsplatz zu genießen?

Angesichts der aktuellen Rechtslage wird ein Arbeitgeber ein generelles Verbot des E-Liquid-Genusses kaum durchsetzen können. Etwas anders sieht es aus, wenn das Dampfen die Arbeitssicherheit gefährdet oder den Betriebsablauf beeinträchtigt.

Die entsprechenden Beispiele sind schnell bei der Hand. Wer sich beispielsweise bei einem Makler über eine Versicherungspolice informieren möchte, wäre sicherlich nicht begeistert, wenn dieser ihm Dampf ins Gesicht bläst. Auch während der Beratung im Geschäft könnte das Dampfen respektlos wirken und Kunden verschrecken. Der Dampf selbst kann unter Umständen ein Risiko darstellen, so etwa in einem Labor.

Darüber hinaus hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, das Dampfen an bestimmten Orten zu untersagen. Das könnte beispielsweise für die Betriebskantine gelten, wo die Mitarbeiter vermutlich keine Lust darauf haben, im süßlich riechenden Nebel zu sitzen. Ähnlich wie beim Rauchen empfehlen sich für den E-Liquid-Genuss eher Pausen an frischer Luft, die weder Kunden noch Kollegen stören.

Welche Folgen hat es für einen Arbeitnehmer, trotz Verbot am Arbeitsplatz zu dampfen?

Wenn Mitarbeiter trotz eines Verbots E-Zigaretten im Büro konsumieren, können sie damit rechnen, abgemahnt zu werden. Sollten sie das Verbot ein weiteres Mal nicht beachten, riskieren sie sogar die Kündigung.

Ergibt es Sinn, das Dampfen auf den Raucherbereich zu beschränken?

Wenn Arbeitgeber den E-Liquid-Konsum nicht direkt am Arbeitsplatz erlauben, können sie den „dampfenden“ Mitarbeitern entgegenkommen, indem sie ihnen spezielle Ecken zum Dampfen einrichten. Auf diese Weise stellen sie sicher, dass niemand durch den Dampf gestört wird. Wichtig ist jedoch, dass die Dampfer nicht ins Raucherzimmer geschickt werden. Viele von ihnen möchten mit den Glimmstängeln bewusst nichts (mehr) zu tun haben. Legt man die aktuelle Gesetzeslage zugrunde, handelt es sich bei Dampfern um Nichtraucher, die dementsprechend ein Recht darauf haben, nicht mit Tabakqualm in Kontakt kommen zu müssen.

Rücksichtnahme ist Trumpf

Das Fehlen eines eindeutigen gesetzlichen Rahmens bedeutet natürlich nicht, dass sich Dampfer am Arbeitsplatz ihrem Genuss hingeben sollten, ohne auf andere zu achten. Vor allem in geschlossenen Räumen fühlen sich Mitarbeiter schnell vom Dampf und dem charakteristischen Geruch gestört. Außerdem könnte es sein, dass sie der weit verbreiteten Überzeugung sind, dass vom Dampf ein Gesundheitsrisiko ausgeht, sodass sie Dampfer als rücksichtslos oder gar gefährlich wahrnehmen. Diese Auffassung ist zwar unbegründet, aber der Arbeitsplatz ist nicht der richtige Ort, um die entsprechende Diskussion zu führen. Auch wenn das Dampfen am Arbeitsplatz nicht untersagt ist, sollten Dampfer nach konstruktiven Lösungen suchen, anstatt die Konfrontation zu suchen.

Fazit

Aufgrund der noch unausgereiften Gesetzeslage obliegt es dem Arbeitgeber, ob er seinen Mitarbeitern das Dampfen am Arbeitsplatz gestattet. Ähnlich wie beim Rauchen bieten sich Lösungen an, mit denen alle Beteiligten leben können. Die gute alte Rücksichtnahme sollte dabei nicht zu kurz kommen, um überflüssige Konflikte zu vermeiden.

Tags: DampfenRatgeberTippsTrendsWissen
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