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Rücknahmepflicht von Elektroschrott: Praxistests belegen zahlreiche Verstöße

von Carsten
14. Dezember 2022
in Wissenswert
Lesezeit: 3 Minuten
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Rücknahmepflicht von Elektroschrott: Praxistests belegen zahlreiche Verstöße

Rücknahmepflicht von Elektroschrott: Praxistests belegen zahlreiche Verstöße

Die seit Juli 2022 für größere Supermärkte und Drogerien geltende Rücknahmepflicht von Elektroschrott wird schlecht oder gar nicht umgesetzt. Das ist das Ergebnis durchgeführter Testbesuche der Deutschen Umwelthilfe (DUH). Im Zeitraum von Juli bis August 2022 hat der Umwelt– und Verbraucherschutzverband stichprobenartig 34 Märkte, u.a. von Aldi Nord, Aldi Süd, Lidl, Müller, Rewe und Norma, in neun Bundesländern getestet. In keinem einzigen der getesteten Märkte konnte ein gutes Informations- und Rücknahmekonzept für Elektroschrott festgestellt werden. Die DUH fordert alle Händler von Lebensmitteln dazu auf, ihren gesetzlichen Rücknahme- und Informationspflichten zu Elektroschrott vollständig nachzukommen. Die für den Vollzug zuständigen Landesbehörden fordert der Umwelt- und Verbraucherschutzverband auf, die Rücknahmepflichten des Handels zu kontrollieren und Verstöße konsequent zu sanktionieren.

DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz: „Seit Juli müssen auch die meisten Supermärkte und Drogerien ausgediente Elektrogeräte zurücknehmen. Diese Ausweitung ist notwendig, weil die Sammelquote alter Elektrogeräte in Deutschland viel zu gering ist – aktuell nur 44 Prozent, obwohl das Gesetz 65 Prozent vorschreibt. Alte Elektrogeräte sachgerecht zu sammeln und fachgerecht zu entsorgen, ist wichtig, denn sie enthalten nicht nur Wertstoffe für ein Recycling, sondern auch Schadstoffe wie Flammschutzmittel, Schwermetalle oder leicht entzündbare Akkus. Umso erschreckender ist es, dass wir bei zehn von 34 getesteten Filialen Altgeräte gar nicht oder nur eingeschränkt abgeben konnten. Da sich die Händler Norma, Rewe und Müller Drogeriemarkt nicht verpflichten wollten, die festgestellten Verstöße zukünftig abzustellen, haben wir nun Klagen bei den zuständigen Landgerichten eingereicht. So lange verantwortliche Landesbehörden Rücknahmepflichten nicht oder nur unzureichend überprüfen, werden wir auch weiterhin Supermärkten und Drogerien zur Einhaltung von Umweltgesetzen gezielt auf die Finger schauen.“

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Neben Verstößen gegen die gesetzliche Rücknahmepflicht, wurden Verbraucherinnen und Verbraucher zumeist schlecht oder gar nicht über die Rückgabe aufgeklärt. Die Rücknahme an der Kasse führte in vielen Fällen zu unangenehmen Situationen, ein Großteil des Personals war schlecht geschult. Bei Aldi Nord und Lidl war man teilweise überfordert mit der Rückgabe. Zurückgenommene Geräte wurden außerdem teilweise lose und in ungeeigneter Weise im Kassenbereich zwischengelagert. Dies ist besonders bei quecksilberhaltigen Energiesparlampen oder Geräten mit Lithium-Ionen-Akku gefährlich und höchst bedenklich.

DUH-Leiterin für ökologische Marktüberwachung Agnes Sauter: „Damit Verbraucherinnen und Verbraucher Altgeräte überhaupt zurückgeben, müssen sie darüber informiert sein, wie und wo sie ihre Geräte abgeben können. In 31 von 34 der von uns getesteten Märkte wurden Kundinnen und Kunden entweder gar nicht oder in nicht ausreichender Weise über das Rücknahmeangebot informiert – darunter dm, Kaufland, Penny und Rossmann. Ein einziges Schild im gesamten Markt oder leicht übersehbare, versteckte und kleine Schilder sind nicht akzeptabel. Das Elektrogesetz schreibt eine gute Sichtbarkeit der Informationstafeln vor. Nur in drei Märkten von Aldi Süd und Netto Marken-Discount waren Informationen insgesamt ausreichend und gut vorhanden. Supermärkte und Drogerien müssen hier umgehend deutlich nachbessern.“

Eine verbraucherfreundliche Rücknahmepraxis von alten Elektrogeräten kann mit Hilfe von professionellen Sammelbehältnissen in der Nähe des Kassenbereiches erfolgen oder durch eine persönliche Abgabe bei Mitarbeitenden. Ein Blick des Kassenpersonals auf die Sammelbehälter ist zwingend notwendig, um sowohl Fehleinwürfe oder eine Beraubung zu verhindern. Um lange Wartezeiten zu vermeiden, braucht es außerdem ausreichend geschultes Personal. Entscheidende Kriterien für eine sachgerechte Sammlung sind Praktikabilität, Brandschutz, Beraubungssicherheit und die Möglichkeit einer zerstörungsfreien Erfassung.

Hintergrund:

Nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz müssen seit dem 1. Juli 2022, zusätzlich zu den bereits in die Rücknahme eingebundenen Elektrohändlern, auch größere Händler von Lebensmitteln mit mindestens 800 Quadratmetern Gesamtverkaufsfläche, die mehrmals im Jahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten, ausgediente Elektroaltgeräte zurücknehmen. Zudem sind diese Händler verpflichtet, durch gut sicht- und lesbare Hinweise, Verbraucherinnen und Verbraucher über die Rückgabemöglichkeiten zu informieren.

Tags: DUHElektroschrottRücknahmepflicht
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