Die Eckpunkte zur neuen EU-Reifenkennzeichnung seit 1. Mai 2021
Am 1. Mai 2021 trat eine neue EU-Verordnung zur Reifenkennzeichnung in Kraft.
Bereits seit dem 1. November 2012 gilt der Aufkleber auf Neureifen als normativ, um dem Endverbraucher div. Eigenschaften entsprechend transparent zu machen.
Der Hintergrund an sich ist jener, dass jeder Kunde – v. a. wenn er ein individuelles Umweltbewusstsein in die Kaufentscheidung mit einfließen lassen möchte – sich dazu ausreichend informiert sieht. Natürlich spielt hierbei ein gewisser ökonomischer Aspekt für den Käufer ebenso eine tragende Rolle.
Die, seit 2012 angeführten Parameter beziehen sich auf den Rollwiderstand, die Nassbrems-Eigenschaft und das externe Rollgeräusch.
- Der Rollwiderstand ist der Kraftstoffeffizienz gleichgehalten, was somit auf den Spritverbrauch hinweist.
- Die Nassbrems-Eigenschaft wiederum steht im Zusammenhang mit dem Bremsverhalten bzw. Bremsweg auf nassem Untergrund.
- Beim externen Rollgeräusch oder auch Geräusch-Emission handelt es sich um den Geräuschpegel, welchen ein vorbeifahrendes Fahrzeug verursacht.
Diese 3 Kategorien sind weiterhin – auch auf dem neuen Reifenlabel – angegeben, allerdings wurden diese neu klassifiziert.
- Der Rollwiderstand war einst mit A – C bzw. E – G zertifiziert, wobei A auf den geringsten Kraftstoff-Verbrauch hinwies.
Seit 1. 5. 2021 reicht die Klassifizierung von A – E. Die Klasse A entspricht nach wie vor dem Bestwert.
- Ebenso wurden die Kategorien A – E für die Bremseffizienz bei nassem Untergrund übernommen.
- Das Abrollgeräusch des Reifens war bis zu o. a. Datum mit ringähnlichen Symbolen dargestellt.
Nun bedient man sich hierbei ebenso des Alphabets. Die Buchstaben A – C werden zusätzlich mit einer Dezibel-Angabe ergänzt.
NEU hinzugekommen sind die beiden Kategorien Schnee- und Eishaftung, welche durch entsprechende Symbole dargestellt sind.
Ebenso als Neuerung gilt der QR-Code. Mittels dessen Einscannen kann man zusätzliche Infos zu dem jeweiligen Pneu abrufen.
Bezüglich der Laufleistung eines Reifens, arbeitet man an einem plausiblen Prüfverfahren, um das Verschleiß-Level ebenso auf dem Aufkleber veranschaulichen zu können.
Der ursprüngliche Gedanke bzgl. der Abänderung der Angaben auf dem Reifenlabel bestand darin, diese einheitlicher darzustellen. Dies sollte somit für den Kunden plakativer wirken und somit mehr Übersicht bei einer Kaufentscheidung schaffen.
Nicht am Reifenlabel ersichtlich sind Angaben zu Trockengrip oder Verschleiß und Abrieb. Hierzu muss man sich auf die Beratung eines Fachmannes oder der Werkstatt verlassen.
Diese, noch fehlenden Eckdaten sollten allerdings künftig über den abgebildeten QR-Code abrufbar sein. Dies ging aus einer Aussendung des Reifenpreis – Vergleichsportals Autoreifen-Billiger.com hervor.
Reifenhändlern war es dennoch gestattet, ab 1. Mai 2021 die Restbestände von Reifen mit altem Label zu verkaufen. Diese Regelung endete allerdings mit 1. Dezember 2021.
Ab dem 1. Mai 2021 ist Folgendes zu beachten:
- Das neue EU-Reifenlabel muss für den potentiellen Käufer gut ersichtlich und unmissverständlich leserlich sein. Ansonsten muss der Verkäufer dem Kunden Einsicht auf das Produktblatt gewähren.
- Ab 1. Dezember 2021 dürfen keine Reifen mehr mit dem alten Label im Verkaufsraum ausgestellt sein.
- Reifen der Klassen C1, C2, C3 ab dem Produktionsdatum der KW 18/21 müssen bereits mit dem aktuellen EU-Aufkleber versehen sein.
- Bei jedweden Werbemitteln, Prospekten etc., welche ein Produkt konkret ansprechen, müssen das Label bzw. dessen essenzielle Daten transparent und somit ersichtlich sein.
- Sollte der Reifen zum Zeitpunkt des Verkaufsgespräches NICHT im Verkaufsraum vorrätig oder sichtbar sein, muss dem Käufer eine Kopie der neuen Zertifizierung übergeben werden. Weiters muss diesem Zugang zum Produktdatenblatt ermöglicht werden.
- Bei einem sogen. „Fernabsatz“ (Bestellung erfolgt online) muss der Kunde über alle Angaben, welche die Reifen-Kennzeichnung beinhaltet, zur Veranschaulichung erhalten.
- Auf Bestell-Plattformen im Internet muss die EU-Kennzeichnung des Reifens deutlich ersichtlich anbei des Verkaufspreises angezeigt werden.
- Grundsätzlich gilt, dass der Verkäufer nicht nur auf spezielle Fragen des Kunden eingeht, sondern vielmehr aktiv alle nennenswerten Details kommuniziert.
Verkäufer und Werkstätten werden explizit darauf hingewiesen, dass das Nachkommen dieser Verpflichtungen einer behördlichen Prüfung unterzogen werden kann.
Automobil-Clubs und Verkehrsexperten stehen dieser Neuerung offen gegenüber. Diese plakative Innovation kommt v. a. dem Konsumenten bzw. Endverbraucher zugute.
Hinsichtlich einer eventuellen Adaptierung des neuen EU-Reifenlabels um die fehlenden Parameter – bezüglich Abrieb und Verschleiß – könnte der Aufkleber in weiterer Zukunft entsprechend ergänzt werden.
Die wesentlichen Informationen zu einem Reifen beziehen sich – abgesehen vom Kaufpreis – auf Verkehrssicherheit, Qualität und nicht zuletzt auf Umweltschutz. So gesehen hat der Kunde auch weiterhin einen ausreichenden Background und eine hoffentlich gute Fahrt.
Quelle:
https://billiger-autoreifen.com/eu-reifenkennzeichnung-2021-das-gibt-es-jetzt-zu-beachten/