Die private Krankenversicherung – gut zu wissen
In Deutschland herrscht Krankenversicherungspflicht. Arbeitnehmer sind in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert. Selbstständige müssen sich eigenständig versichern – sie melden sich hauptsächlich in privaten Krankenversicherungen an.
Wer sich privat versichert, hat die freie Vertrags- und Tarifwahl. Das heißt aber auch, dass Privatversicherte in eigener Verantwortung handeln und daher viel Aufmerksamkeit auf Vergleiche und Recherchen lenken sollten. Wer sich privat krankenversichert, sollte wissen, dass eine Rückkehr in die GKV nur unter bestimmten Bedingungen möglich ist. Die Frage ist: „Lohnt sich eine private Krankenversicherung und wenn ja, für wen?“
Was ist der Unterschied zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung?
In der gesetzlichen Krankenkasse muss jeder Bundesbürger aufgenommen werden (Versicherungspflicht). Ausnahmen bilden nur Personen, die sich privat versichern müssen – oder freiwilliges Mitglied in der GKV werden können. Wer zu den „Auswahlberechtigten“ gehört, sollte konkret abwägen, ob sich die Privatversicherung langfristig lohnt oder ob er lieber (freiwilliges) Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse bleibt. Fakt ist: Gesetzliche Krankenkassen arbeiten nach dem Solidarsystem und behandeln alle Versicherungsnehmer gleich. In der PKV gibt es deutliche Leistungsunterschiede, da jedes Mitglied seinen Tarif frei wählen und ihn auf seine persönlichen Bedürfnisse anpassen kann.
Wie viel kostet es, sich privat zu versichern?
Die monatlichen Prämien sind einkommensabhängig. Hier unterscheidet sich die PKV nicht von der GKV. Doch während es in den gesetzlichen Krankenkassen keinen Spielraum durch individuelle Tarife gibt, können privat Versicherte mit einem günstigen Tarif Kosten sparen. Selbstständige sollten durchschnittlich 300 EUR / Monat einrechnen. Der genaue Betrag kann mit Hilfe eines PKV-Rechner im Internet bestimmt werden.
Die Beiträge steigen, sofern die Versicherung nicht in jungen Jahren abgeschlossen und mit einer Dynamik konfiguriert wurde. Dennoch ist die PKV für Selbstständige und Freiberufler mit gutem Verdienst günstige als eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse. Denn hier zahlt man als freiwilliges Mitglied ab einem Bruttoverdienst von 4.837,50 EUR einen monatlichen Versicherungsbeitrag von 769,16 EUR.
Was bedeutet es, privat versichert zu sein?
Selbstständige und Freiberufler mit einem jährlichen Arbeitsentgelt über 62.550 EUR können sich privat versichern. Das bedeutet, dass sie nicht dazu verpflichtet werden, Beiträge an eine gesetzliche Krankenkasse zu entrichten. Da die Versicherungspflicht in Deutschland für jeden Bundesbürger gilt, befreit die selbstständige Tätigkeit nicht davon, sich in einer Krankenversicherung anzumelden. Wer privat versichert ist, zahlt Arztrechnungen in Vorkasse und fordert den Betrag anschließend von seinem Versicherer zurück.
Haben Privatversicherte eine Krankenkarte?
Das kommt auf die Versicherungsgesellschaft an. Einige PKV teilen Gesundheitskarten aus, andere Versicherungsgesellschaften geben nur eine Klinikcard heraus, die im Falle eines Krankenhausaufenthalts vorgezeigt wird. Es kann sich lohnen, den Versicherungsvergleich auch mit dem Blick auf die Krankenkarte vorzunehmen.
Welche Leistungen sichert die private Krankenversicherung ab?
Als Mitglied der PKV entscheidet man selbst, welche Leistungen man in Anspruch nehmen möchte. Im Basistarif kann man davon ausgehen, dass man die gleichen Leistungen wie ein GKV-Mitglied erhält. Wer eine Chefarztbehandlung und die Unterbringung im Einzelzimmer bei Krankenhausaufenthalten wünscht, muss einen entsprechenden Tarif abschließen. Wichtig ist, dass der Leistungsumfang bei der privaten Krankenversicherung im direkten Zusammenhang mit den monatlichen Prämien steht.
Kann ich als Arbeitnehmer privat versichert bleiben?
Diese Möglichkeit besteht, wird aber mit zunehmendem Alter kostenintensiver. Umgekehrt sind die Aussichten weniger rosig, da der Rückweg von der PKV in die GKV nur unter bestimmten Bedingungen möglich ist. Um wieder Pflichtmitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse zu werden, muss man entweder einen versicherungspflichtigen Job annehmen oder Sozialleistungen beziehen. Dem gegenüber kann man so lange man möchte und die Beiträge zahlen kann, auch als Arbeitnehmer privatversichert bleiben und seinem Arbeitgeber diesen Sonderwunsch mitteilen.
Wie werden die Leistungen in der Privatversicherung geregelt?
Die medizinische Betreuung kann bei privat Versicherten deutlich höher als bei Mitgliedern der GKV abgerechnet werden. Das bringt für den Versicherungsnehmer einige Vorteile, aber auch nicht zu unterschätzende Nachteile mit sich. Vorteilhaft ist, dass PKV-Mitglieder selbst in ausgebuchten Arztpraxen einen zeitnahen Termin bekommen. Nachteilig ist, dass sie die Rechnung in Vorkasse zahlen und sich den Betrag im Rahmen der Versicherungsleistungen nachträglich von ihrer Krankenversicherung rückerstatten lassen müssen.
Kann ich jederzeit in die PKV wechseln?
Wenn die monatlichen / jährlichen Einkünfte eine Privatversicherung erlauben, ist der Wechsel jederzeit möglich. Doch hier sollten Interessierte aufpassen: Der Wechsel von der PKV in die gesetzliche Krankenkasse ist nicht so unkompliziert wie umgekehrt. Ob sich der Wechsel lohnt, ist im Einzelfall und am eigenen Bedarf abzuwägen.
Wann muss man privat versichert sein?
Wer nicht gesetzlich versichert ist, muss sich privat krankenversichern. Da in Deutschland Kranken- und Pflegeversicherungspflicht besteht, müssen Selbstständige, Freiberufler und Beamte ab einer Übersteigung der Beitragsbemessungsgrenzen Mitglied einer privaten Krankenversicherung werden. Grundsätzlich können sich nur Personen privat versichern, die nicht der gesetzlichen Versicherungspflicht unterliegen.
Haben Privatversicherte Anspruch auf Lohnfortzahlung?
Einen gesetzlichen Anspruch gibt es nicht. Privatversicherte haben aber die Möglichkeit, ihren persönlichen Tarif inklusive Lohnfortzahlung abzuschließen und sich so bei längerer Krankheit abzusichern. In der PKV spricht man nicht von Krankengeld im eigentlichen Sinne. Vielmehr wird ein Tarif mit Krankentagegeld abgeschlossen, dessen Prämie über den Kosten im identischen Tarif ohne Lohnfortzahlung liegt.