Wissen zum Thema Finanzamt
Früher oder später hat jeder einmal mit dem Finanzamt in Deutschland zu tun. Daher ist es von Vorteil, wenn Sie über die Aufgaben, die dieses Amt hat, gut informiert sind. Das Finanzamt treibt nicht nur Abgaben ein, sondern retourniert auch wieder bestimmte Ausgaben, die über Formulare geltend gemacht werden können.
Welche Aufgaben hat ein Finanzamt?
Das Finanzamt hat die Aufgabe Steuern zu verwalten. Es setzt Steuern auf Basis von Informationen fest und treibt die festgesetzten Steuern ein, ist aber auch dazu da, Rückzahlungen vorzunehmen, für Ausgaben, die getätigt wurden, jedoch steuerfrei sind.
Das Finanzamt selbst ist in zwei Bereiche gegliedert, die Finanzverwaltung und die Steuerverwaltung. Die Finanzverwaltung ist für das gesamte Steuerwesen zuständig, was mit der Festsetzung beginnt und mit dem Eintreiben der Steuern endet. Die Finanzverwaltung ist zudem dem Bundesfinanzamt unterstellt. Im Rahmen der Steuerverwaltung geht es konkret darum, dass von jedem, der steuerpflichtig ist, eine Einkommenssteuererklärung eingefordert wird. Bei Beamten, Arbeitern oder Angestellten ist dies die Lohnsteuer. Im Rahmen der betrieblichen Versteuerung handelt es sich um Umsatzsteuervoranmeldungen bzw. Jahresumsatzerklärungen.
Der durchschnittliche Arbeitnehmer und Unternehmer hat meist nur ein Mal im Jahr Kontakt mit dem Finanzamt. Das ist meist dann der Fall, wenn dem Finanzamt die Informationen zu Einnahmen bekannt gegeben werden müssen. Im Rahmen des Besteuerungsverfahrens wird ermittelt, wie hoch das Einkommen ist und welche Ausgaben getätigt wurden, die steuerlich berücksichtigt werden und die das Einkommen schmälern. Auf Basis dieser Informationen wird dann der Steuersatz ermittelt.
Welches Finanzamt ist zuständig?
Wenn Unterlagen beim Finanzamt eingereicht werden müssen, ist dafür immer das nächste zuständige Finanzamt der richtige Ansprechpartner. Die Finanzämter sind hierarchisch aufgebaut und es gibt viele Unterstellen. Zuständiges Finanzamt ist in der Regel immer das Amt, das sich im Wohnbezirk mit dem Hauptwohnsitz befindet. Dadurch kann das Finanzamt auch unabhängig von dem Ort sein, wo tatsächlich das Einkommen erwirtschaftet wird. Wer mehrere Wohnsitze hat, bei dem ist ebenfalls der Hauptwohnsitz ausschlaggebend, also der Wohnsitz, wo sich jemand am häufigsten aufhält.
Die Finanzämter haben auch Zugriff auf die Meldedaten und sollten sich Lebensverhältnisse ändern, wie nach einem Umzug, kann es durchaus passieren, dass Sie vom Finanzamt kontaktiert werden, sofern sich die Änderung Ihrer Situation auch steuerlich auswirkt. Vielfach müssen Steuerpflichtige jedoch nicht mehr persönlich vorstellig werden. Viele Amtswege lassen sich mittlerweile digital erledigen und Informationen telefonisch oder via E-Mail erfragen. Dadurch ist es für Steuerpflichtige im ersten Moment nicht ganz klar, wo sich das für sie zuständige Amt genau befindet.
Welche Informationen braucht das Finanzamt?
Grundsätzlich sind Steuerpflichtige dazu verpflichtet, dem Finanzamt wahrheitsgetreu alle steuerlichen Informationen zur Verfügung zu stellen. Das Finanzamt hat viele Rechte und neben der Möglichkeit auf das Melderegister zuzugreifen, können auch die Kontodaten des Steuerzahlers überprüft werden. Dies passiert jedoch nicht im Rahmen einer üblichen Überprüfung, sondern wenn beispielsweise berechtigte Zweifel an den Angaben des Steuerzahlers bestehen.
Worauf die Finanzämter jedoch Zugriff haben, ist die digitale Lohnsteuerkarte. Dort sind alle relevanten steuerlichen Informationen des Arbeitnehmers und diese Informationen werden auch direkt vom Arbeitgeber an das Finanzamt übermittelt. Dadurch wird nicht nur der Arbeitnehmer geprüft, sondern indirekt auch gleich der Arbeitgeber.
Grundsätzlich kooperieren Finanzämter in Steuersachen mit unterschiedlichsten Partnern. Neben Banken gehören dazu auch Versicherungen, Notare oder ständespezifische Versorgungseinrichtungen. Sie sind teilweise bereits dazu verpflichtet, steuerrelevante Informationen an das zuständige Finanzamt weiter zu leiten. Das hat den Vorteil, dass Steuerpflichtige oft nur mehr wenig Informationen selbst bereitstellen müssen. Dadurch werden Fehler bei den Angaben zu den Einkünften minimiert.
Was passiert mit den Belegen?
Werden bestimmte Ausgaben geltend gemacht, die von der Steuer absetzbar sind, müssen dafür auch Belege vorhanden sein. Früher musste dem zuständigen Finanzamt auch mit der Steuererklärung diese Belege vorgelegt werden, was zu einem enormen Verwaltungsaufwand führte. Seit einigen Jahren sind Steuerpflichtige nicht mehr dazu verpflichtet die Belege mit ihren Erklärungen vorzulegen, sie müssen die Belege jedoch aufbewahren. Kommt es zu Unklarheiten, kann das Finanzamt die Vorlage der Belege einfordern. Wie früher müssen auch die Belege im Original aufbewahrt und bei Anfragen im Original vorgelegt werden.
Damit ein Beleg geltend gemacht werden kann, muss er bestimmten Anforderungen entsprechen. Dazu gehört, dass exakt vermerkte Kaufdatum sowie auch die genaue Bezeichnung, wofür das Geld ausgegeben wurde. Wie genau die Aufbewahrungspflicht gehandhabt wird, variiert von Bundesland zu Bundesland. In der Regel ist es jedoch üblich, dass nur in Ausnahmefällen Belege gleich mit einer Abgabenerklärung eingereicht werden müssen und der Rest nur bei einer Aufforderung.
Wie genau sind die Prüfungen?
Prüfungen können im Rahmen von zufällig ausgewählten Bürgern stattfinden oder auch, wenn ein Verdacht besteht, dass Angaben nicht korrekt sind. Immer wieder werden gerne kleinere Summen am Finanzamt vorbei geschummelt, doch die Ämter haben bei ihren Prüfungen in den letzten Jahren nachgerüstet. Zwar wird nicht jeder Erklärung im Detail geprüft, werden Unregelmäßigkeiten festgestellt oder sind Angaben nicht plausibel, kann es zu einer Prüfung kommen. Wie genau diese ausfällt, ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Die Ämter machen jedoch keine Unterschiede bei der Größe der Steuerschuld und die Prüfung ist bei jedem Steuerzahler immer gleich genau.